Aufgaben des BAS

Ansprechpartner für Angelegenheiten, die nicht das Bundesamt für Soziale Sicherung betreffen

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung für unten stehende Angelegenheiten nicht zuständig ist.
Bei Bafög-Angelegenheiten

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesverwaltungsamt.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.bva.bund.de

Bei Privat-Versicherungen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Postfach 13 08
53003 Bonn

Nähere Informationen finden Sie unter: www.bafin.de

Bei Anträgen in Rentenangelegenheiten

Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de

Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen

Bitte wenden Sie sich grundsätzlich an die Einzugsstelle (das ist regelmäßig die für Sie zuständige Krankenkasse). Im Zweifelsfalle kann direkt beim Rentenversicherungsträger ein Ausweis beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de

Bei Beschwerden über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD)

Bitte wenden Sie sich an das Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes oder den betreffenden MD. Der MD hat eigene Ansprechpartner für Beschwerden zu den Begutachtungen. Die Adressen des MD finden Sie hier: www.mdk.de

Bei Beschwerden über bestehende oder zukünftige Gesetze

Bitte wenden Sie sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.bundestag.de/petition