Kranken- und Pflegeversicherung (Abteilung 2)
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung. Bundesunmittelbar sind diejenigen Kranken- und Pflegekassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.
Die anderen Krankenkassen unterstehen der Landesaufsicht. Derzeit bestehen 95 Kranken- und Pflegekassen, davon sind 58 bundesunmittelbar. Hierzu gehören Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Künstlersozialkasse und die KNAPPSCHAFT als Krankenkasse in der DRV-KBS. Die übrigen 37 Krankenkassen sind landesunmittelbar. Daneben führt das BAS die Rechtsaufsicht über mehrere Arbeitsgemeinschaften von Krankenkassen.
- Referat 211: Grundsatzfragen der Krankenversicherung sowie des Wettbewerbs, Prüfung der sonstigen Verträge
- Bearbeitung von Grundsatzfragen der gesetzlichen Krankenversicherung und referatsübergreifender Angelegenheiten der Abteilung
- Aufsichtsangelegenheiten der Krankenkassen im Bereich Wettbewerb
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem BMG, Aufsichtsbehörden der Länder und dem GKV-Spitzenverband
- Koordinierung der Beteiligung an Gesetzes- und Verordnungsvorhaben
- Aufsicht in bestimmten Vertragsangelegenheiten der Krankenkassen
- Grundsatzfragen zu digitalen Versorgungsprodukten und Verwaltungsverfahren der Krankenkassen; Koordinierung im Digitalausschuss
- Referat 212: Aufsichtsangelegenheiten der Krankenkassen (Ersatzkassen und Künstlersozialkasse)
- Aufsichtsangelegenheiten, insbesondere Beratung, förmliche Aufsichtsmaßnahmen
- Bearbeitung von Petitionen und sonstigen Eingaben
- Krankenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- Referat 213: Organisations- und Satzungsangelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen
- (Vor-)Prüfung und Genehmigung von Satzungen (und deren Änderungen) bei Kranken- und Pflegekassen sowie des vdek e.V. einschl. Bearbeitung von Grundsatzfragen insoweit
- Genehmigung der Öffnung, Vereinigung, Auflösung und Schließung von Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
- Genehmigung von Ausscheidensverfahren von Trägerunternehmen aus dem Kassenbereich von Betriebskrankenkassen
- Durchführung von Ausdehnungs- und Errichtungsverfahren von Betriebs- und Innungskrankenkassen
- Mitwirken beim Erstellen von Mustersatzungen für Kranken- und Pflegekassen
- Referat 214: Grundsatz- und Aufsichtsangelegenheiten der Pflegeversicherung, Rechtsaufsicht über die Zentrale Zulagenstelle für die private Pflegevorsorge
- Bearbeitung von Grundsatzfragen der sozialen Pflegeversicherung
- Aufsichtsangelegenheiten, insbesondere Beratung, förmliche Aufsichtsmaßnahmen
- Bearbeitung von Petitionen und sonstigen Eingaben
- Rechtsaufsicht über die Zentrale Zulagenstelle für die private Pflegevorsorge
- Durchführung des elektronischen Meldeverfahrens nach § 51 SGB XI
- Bußgeldstellen: Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen private Versicherungsunternehmen in den Bereichen Pflegepflichtversicherung und Pflegevorsorge (§ 121 Abs. 3 SGB XI)
- Referat 215: Besondere Versorgungsvorhaben der Kranken- und Pflegekassen
- Rechtsaufsicht insb. in folgenden Vertragsangelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen: Verträge der besonderen Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V
- Verträge zu Modellvorhaben gem. §§ 63 ff SGB V
- Referat 216: Aufsichtsangelegenheiten der Krankenkassen (BKKen, IKKen, KNAPPSCHAFT, SVLFG)
- Aufsichtsangelegenheiten, insbesondere Beratung, förmliche Aufsichtsmaßnahmen
- Bearbeitung von Petitionen und sonstigen Eingaben
- Referat 217: Prüfung von Gesamtverträgen, Verträgen nach § 73b SGB V und § 197b SGB V, Schiedsverfahren
- Prüfung der Vereinbarungen über die Vergütung der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
- Inhaltliche und wirtschaftliche Prüfung von Hausarztverträgen im Hinblick auf die Beitragssatzstabilität
- Prüfung von Verträgen über die Auslagerung von Angelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen an Dritte
Bestimmung von Schiedspersonen (v. a. §§ 73b und 132a SGB V)
- Referat 218: Versorgungsmanagement
- Aufsicht in Vertragsangelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen
- Aufsichtsprüfungen nach § 88 SGB IV