Leitung und Organisation

Kranken- und Pflegeversicherung (Abteilung 2)

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung. Bundesunmittelbar sind diejenigen Kranken- und Pflegekassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Die anderen Krankenkassen unterstehen der Landesaufsicht. Derzeit bestehen 95 Kranken- und Pflegekassen, davon sind 58 bundesunmittelbar. Hierzu gehören Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Künstlersozialkasse und die KNAPPSCHAFT als Krankenkasse in der DRV-KBS. Die übrigen 37 Krankenkassen sind landesunmittelbar. Daneben führt das BAS die Rechtsaufsicht über mehrere Arbeitsgemeinschaften von Krankenkassen.

Referat 211: Grundsatzfragen der Krankenversicherung sowie des Wettbewerbs, Prüfung der sonstigen Verträge
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen der gesetzlichen Krankenversicherung und referatsübergreifender Angelegenheiten der Abteilung
  • Aufsichtsangelegenheiten der Krankenkassen im Bereich Wettbewerb
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem BMG, Aufsichtsbehörden der Länder und dem GKV-Spitzenverband
  • Koordinierung der Beteiligung an Gesetzes- und Verordnungsvorhaben
  • Aufsicht in bestimmten Vertragsangelegenheiten der Krankenkassen
  • Grundsatzfragen zu digitalen Versorgungsprodukten und Verwaltungsverfahren der Krankenkassen; Koordinierung im Digitalausschuss

 

Referat 212: Aufsichtsangelegenheiten der Krankenkassen (Ersatzkassen und Künstlersozialkasse)
  • Aufsichtsangelegenheiten, insbesondere Beratung, förmliche Aufsichtsmaßnahmen
  • Bearbeitung von Petitionen und sonstigen Eingaben
  • Krankenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Referat 213: Organisations- und Satzungsangelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen
  • (Vor-)Prüfung und Genehmigung von Satzungen (und deren Änderungen) bei Kranken- und Pflegekassen sowie des vdek e.V. einschl. Bearbeitung von Grundsatzfragen insoweit
  • Genehmigung der Öffnung, Vereinigung, Auflösung und Schließung von Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
  • Genehmigung von Ausscheidensverfahren von Trägerunternehmen aus dem Kassenbereich von Betriebskrankenkassen
  • Durchführung von Ausdehnungs- und Errichtungsverfahren von Betriebs- und Innungskrankenkassen
  • Mitwirken beim Erstellen von Mustersatzungen für Kranken- und Pflegekassen
Referat 214: Grundsatz- und Aufsichtsangelegenheiten der Pflegeversicherung, Rechtsaufsicht über die Zentrale Zulagenstelle für die private Pflegevorsorge
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen der sozialen Pflegeversicherung
  • Aufsichtsangelegenheiten, insbesondere Beratung, förmliche Aufsichtsmaßnahmen
  • Bearbeitung von Petitionen und sonstigen Eingaben
  • Rechtsaufsicht über die Zentrale Zulagenstelle für die private Pflegevorsorge
  • Durchführung des elektronischen Meldeverfahrens nach § 51 SGB XI
  • Bußgeldstellen: Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen private Versicherungsunternehmen in den Bereichen Pflegepflichtversicherung und Pflegevorsorge (§ 121 Abs. 3 SGB XI)
Referat 215: Besondere Versorgungsvorhaben der Kranken- und Pflegekassen
  • Rechtsaufsicht insb. in folgenden Vertragsangelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen: Verträge der besonderen Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V
  • Verträge zu Modellvorhaben gem. §§ 63 ff SGB V

 

Referat 216: Aufsichtsangelegenheiten der Krankenkassen (BKKen, IKKen, KNAPPSCHAFT, SVLFG)
  • Aufsichtsangelegenheiten, insbesondere Beratung, förmliche Aufsichtsmaßnahmen
  • Bearbeitung von Petitionen und sonstigen Eingaben
Referat 217: Prüfung von Gesamtverträgen, Verträgen nach § 73b SGB V und § 197b SGB V, Schiedsverfahren
  • Prüfung der Vereinbarungen über die Vergütung der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
  • Inhaltliche und wirtschaftliche Prüfung von Hausarztverträgen im Hinblick auf die Beitragssatzstabilität
  • Prüfung von Verträgen über die Auslagerung von Angelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen an Dritte
  • Bestimmung von Schiedspersonen (v. a. §§ 73b und 132a SGB V)

     

     

Referat 218: Versorgungsmanagement
  • Aufsicht in Vertragsangelegenheiten der Kranken- und Pflegekassen
  • Aufsichtsprüfungen nach § 88 SGB IV