Leitung und Organisation

Finanzen und Vermögen der Sozialversicherungsträger sowie DMP und Mutterschaftsgeldstelle (Abteilung 5)

Die Referate 511 bis 513 der Abteilung 5 widmen sich verschiedensten Themen aus den Bereichen Finanzen und Vermögen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Referat 514 ist mit wichtigen Aufgaben aus dem Bereich der Finanzierung der Renten- und Unfallversicherung betraut. Im Referat 515 erfolgt zentral die Zulassung der strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, die sog. Disease Management Programme (DMP). Das Referat 516 (Mutterschaftsgeldstelle) bearbeitet Anträge auf Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Ab 2022 ist der Abteilung 5 der Aufbaustab SER zugeordnet.

Referat 511: Grundsatzfragen der Vermögenswirtschaft, Rechnungswesen
  • Grundsatzfragen der Finanzierung und der Vermögenswirtschaft in der Sozialversicherung, insbesondere der Anlage des liquiden Vermögens
  • Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe der Sozialversicherungsträger
  • Betriebliche Altersversorgungsverpflichtungen der Sozialversicherungsträger
  • Rechnungs- und Haushaltswesen in der Sozialversicherung
  • Aufsicht über die Grundsatz- und Querschnittsangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung Bund in den Bereichen "Investitionen" und "Koordinierung der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen und der Bettenbedarfsplanung"
Referat 512: Aufsichtsprüfung von Finanzen und Vermögen der Sozialversicherungsträger
  • Aufsichtsprüfung der Sozialversicherungsträger und ihrer Eigenbetriebe gemäß § 88 Abs. 1 SGB IV
  • Aufsichtsprüfung von Beteiligungen der Sozialversicherungsträger an privatrechtlichen Gesellschaften gemäß § 88 Abs. 1 SGB IV
  • Prüfung der Jahresrechnung der Künstlersozialkasse gemäß § 43 Abs. 7 KSVG
Referat 513: Vermögenswirtschaft, Bauangelegenheiten
  • Prüfung von Genehmigungsanträgen und Anzeigen im Immobilienbereich
  • Prüfung von Genehmigungsanträgen und Anzeigen im Bereich der Darlehensgewährung für Immobilienzwecke
  • Wahrnehmung der Sachverständigenfunktion in Bauangelegenheiten
Referat 514: Finanzierung der Renten- und Unfallversicherung
  • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Lastenverteilung  in der gewerblichen Unfallversicherung
  • Haushalte der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (ohne Kranken- und Pflegekassen)
  • Aufsicht über die Grundsatz- und Querschnittsangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung Bund in den Bereichen "Finanzen" und "Statistik"
  • Aufsicht über die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister
Referat 515: Strukturierte Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke – DMP
  • Disease Management Programme - DMP
  • Grundsatzfragen der Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke
  • Prüfung der Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke nach Maßgabe des SGB V, der RSAV und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  • Erteilung von Gebührenbescheiden für die Prüfung der Zulassung
  • Prüfung und Auswertung der Evaluationsberichte
  • Beratung der Prüfdienste Krankenversicherung des Bundes und der Länder
Referat 516: Mutterschaftsgeldstelle

Entscheidung über Anträge auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und über Anträge auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 3 MuSchG einschließlich Abwicklung der Zahlungen (Mutterschaftsgeldstelle)

Bundesstelle für Soziale Entschädigung

Das Soziale Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten, Kriegsbeschädigte oder andere Personen, die z.B. durch Psychische Gewalt einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, wird mit Beginn des Jahres 2024 in einem eigenen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) neu geregelt. Dem BAS werden damit erstmals bestimmte Aufgaben mit der Bundesstelle für Soziale Entschädigung übertragen, u.a. zur Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für die Leistungsgewährung an Anspruchsberechtigte bleiben jedoch die Bundesländer zuständig. 

Die Neuordnung des Sozialen Entschädigungsrechts soll eine schnellere, transparentere und zielgerichtetere Inanspruchnahme von Leistungen für Anspruchsberechtige (z.B. Opfer von Gewalttaten oder Kriegsbeschädigte, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben) ermöglichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Angehörige und Hinterbliebene Entschädigungszahlungen und andere Leistungen. Die Leistungen müssen beantragt werden. 15 Bundesländer (ohne das Land Sachsen) haben sich zur Umsetzung des SGB XIV in einem gemeinsamen Kooperationsverbund zusammengeschlossen. Die Bundesstelle im BAS wird mit diesem Verbund zusammenarbeiten.