Statistik und Bericht
Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) wird zur Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sowie zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung eine halbjährliche amtliche Statistik erstellen. Eine Jahresstatistik wird voraussichtlich erstmalig für das Jahr 2024 vorliegen.
Zudem wirkt die BfSE an der Berichterstellung über die Auswirkung und Weiterentwicklung des SGB XIV mit. Alle vier Jahre soll dieser Bericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Der erste Bericht ist für den 1. Januar 2028 geplant.
Die Halbjahresstatistik ist zurzeit noch bei uns in Bearbeitung.