Mutterschaftsgeld

Antrag stellen

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Sie bei uns einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen.

Um den Online-Antrag ohne Unterbrechung ausfüllen zu können, sollten Sie sich diese Informationen zusammenstellen:

  • Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes
  • Angaben zu Ihrer Krankenversicherung
  • Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer ID)
  • Angaben zu Ihrer Kontoverbindung

Ihrem Antrag sollten außerdem zwei Dokumente beiliegen, die Sie bei der Online-Antragstellung eingescannt an uns übermitteln können:

Auszug aus dem Formular "Bescheinigung über eine Beschäftigung zur Vorlage bei der Mutterschaftsgeldstelle"
Zum Download

Bescheinigung über eine Beschäftigung

Bitte drucken Sie die Bescheinigung aus und lassen Sie diese frühestens zu Beginn Ihrer Schutzfrist von Ihrem Arbeitgeber vollständig ausfüllen (das Formular kann vom Arbeitgeber vor Ausdruck auch online ausgefüllt werden). Das Formular muss unterschrieben und mit Firmenstempel versehen werden. Außerdem sollten die genannten Belege beigefügt werden. Prüfen Sie sorgfältig, ob die Angaben Ihres Arbeitgebers richtig und vollständig sind. Sollten Sie nicht einverstanden sein, klären Sie die Unstimmigkeiten.

Bescheinigung über eine Beschäftigung (PDF) (PDF / 248,84 KB)
Muster "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung"
Muster

Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin

Dies ist ein Muster für ein Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin (vor der Geburt).

Muster (PNG)

Neu: Antrag mit der BundID

Sie können Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld ab sofort auch mit einem Account bei BundID stellen. Der Vorteil: Sie erhalten Ihre Antwort schneller und digital.

Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes. Mit Hilfe der BundID können zahlreiche Anträge digital gestellt werden, sodass keine Behördengänge mehr nötig sind.

Klicken Sie unten auf „Hier gelangen Sie zum Online-Antrag“, erhalten Sie einen Hinweis mit einem Link auf die Seite von BundID. Auf dieser Seite können Sie ein Konto erstellen oder sich anmelden, wenn Sie bereits über ein Konto verfügen. Nach Ihrer Anmeldung werden Sie direkt wieder auf das Antragsformular des BAS weitergeleitet.

Stellen Sie den Antrag über ein bereits bestehendes Konto oder über ein mit Ihrem elektronischen Personalausweis, einem elektronischen Aufenthaltstitel oder einer Unionsbürgerkarte neu erstelltes Konto, erhalten Sie alle Nachrichten und den Bescheid zu Ihrem Antrag innerhalb kurzer Zeit digital in Ihr Postfach der BundID. Sollten Sie den Antrag nur über einen bei der BundID mit Benutzernamen und Kennwort erstellten Account stellen, werden lediglich Ihre Kontaktdaten in das Formular des BAS übernommen. Der Schriftverkehr zu Ihrem Antrag erfolgt in diesem Fall per Post.

Eine Antragstellung ohne Konto/Account bei der BundID ist selbstverständlich weiterhin möglich. Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Antrag dann per Post.

Weitere Informationen zum Antrag

Nach Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, für Ihre Unterlagen einen Ausdruck zu fertigen. Der Online-Antrag ist ohne Unterschrift gültig. Der Antrag oder Ihr Ausdruck muss daher nicht zusätzlich per Post eingereicht werden.

Mit dem Absenden des Antrages bestätigen Sie, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen und Ihnen bekannt ist, dass Sie zu Unrecht erhaltenes Mutterschaftsgeld zurückzahlen müssen.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag

Hinweis: Dieser Service steht Ihnen täglich in der Zeit von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr zur Verfügung.

Papierantrag

Neben der Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen, können Sie das Antrags-Formular (PDF / 568,21 KB) herunterladen. Dieses Formular können Sie dann ausfüllen (dies kann im Übrigen vor dem Herunterladen auch online erfolgen), unterschreiben und uns mit den anderen Unterlagen per Post zusenden. Die Bearbeitung von Papieranträgen bewirkt jedoch eine längere Bearbeitungszeit.

Originale werden vernichtet

Wir archivieren die von Ihnen eingereichten Unterlagen (z. B. Geburtsbescheinigung, Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin) nur noch in elektronischer Form und vernichten die Originale. Sie erhalten die Originale daher nicht zurück. Bei Bedarf können Sie von uns aber eine beglaubigte Kopie erhalten.