
Das richtige Dateiformat nutzen
Sie können uns fehlende Unterlagen gerne digital zusenden. Wir empfehlen dafür den Upload im Rahmen unseres Online-Antrags. Möglich ist es auch, uns Dateien per E-Mail zuzusenden.
Wir bitten in jedem Fall darum, für Ihre Dateien das PDF-Format zu nutzen. Dies dient der IT-Sicherheit. Die meisten üblichen Handys bieten die Möglichkeit, damit aufgenommene Bilder Ihrer Unterlagen (in Dateiformaten wie z. B. JPEG) in das PDF-Format umzuwandeln.
Neuregelung bei Fehlgeburten ab dem 1. Juni 2025
Bisher sind nach dem Mutterschutzgesetz nur Leistungen für Totgeburten vorgesehen, also Fehlgeburten, die nach der 24. Woche erfolgen oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt.
Ab dem 1. Juni 2025 haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden. Es gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt.
- Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
In diesen Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn sich die betroffene Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein.
In den Schutzfristen haben die Frauen sodann auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie hierfür die Voraussetzungen erfüllen.
Mutterschaftsgeld beim BAS schnell und digital beantragen
Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel mit Hilfe des elektronischen Personalausweises. Alle Bescheide und Nachrichten zu einem digitalen Antrag gehen dann im zentralen BundID-Postfach ein.
Antragstellerinnen, die ein Konto bei BundID haben und nach Anmeldung mit diesem Account einen Antrag auf Mutterschaftsgeld beim BAS stellen, erhalten ihre Antwort innerhalb kurzer Zeit digital über das Postfach der BundID zurück.
Möglich ist dies durch ein medienbruchfreies System, das von Softwareentwicklern des BAS umgesetzt und betreut wird.
Das neue Antragsverfahren beschleunigt nicht nur das Verwaltungsverfahren, sondern senkt auch den Papier- und Energieverbrauch und trägt somit zur Nachhaltigkeit bei.
Sie wollen zum Online-Antrag? Dann HIER klicken