Datenschutzerklärung / Informationen nach Art. 13, 14 DS-GVO
I. Allgemeine Informationen
Diese Datenschutzerklärung fasst den allgemeingültigen Teil der Informationen zum Datenschutz im Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zusammen. Darüberhinausgehende Informationen bezüglich verschiedener Verfahren bzw. Anwendungen im BAS entnehmen Sie bitte den Datenschutzinformationen für einzelne Verfahren unter II.
I.1) „Verantwortlicher“ im datenschutzrechtlichen Sinne
Verantwortlicher ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), vertreten durch den Präsidenten, Frank Plate.
Kontakt:
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228-619-0
E-Mail: poststelle@bas.bund.de *
I.2) Ihre Rechte (Auskunft, Löschung, Sperrung, Beschwerdemöglichkeiten)
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft darüber, welche Daten bei uns über Ihre Person vorliegen, über deren Herkunft und Empfänger und über den Zweck der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, von uns die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
Im Einzelnen stehen Ihnen folgende Rechte aus der DS-GVO, ggf. i.V.m. den Vorschriften des SGB X, zu:
a) Recht auf Auskunft – Art. 15 DS-GVO (ggf. i.V.m. § 83 SGB X)
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten über Sie beim BAS vorliegen. Auch über andere wichtige Kriterien wie die Zwecke der Verarbeitung, die Speicherdauer oder die Empfängerkategorien können Sie Auskunft verlangen. Für Sozialdaten sind Ausnahmen von diesem Recht in § 83 SGB X geregelt.
b) Recht auf Berichtigung – Art. 16 DS-GVO (ggf. i.V.m. § 84 Absatz 2 SGBX)
Das Recht auf Berichtigung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre beim BAS vorliegenden personenbezogenen Daten korrigieren oder vervollständigen zu lassen, wenn diese nachweislich unrichtig sind. Für Sozialdaten gelten Ausnahmen von diesem Recht nach § 84 Absatz 2 SGB X.
c) Recht auf Löschung – Art. 17 DS-GVO (ggf. i.V.m. § 84 Absatz 1, 3 und 4 SGB X)
Das Recht auf Löschung gibt Ihnen in manchen Fällen die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten beim BAS löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Daten im BAS nicht mehr für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind und rechtswidrig verarbeitet werden. Für Sozialdaten gelten die in § 84 SGB X beschriebenen Ausnahmen.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DS-GVO (ggf. i.V.m. § 84 Absatz 1 – 4 SGB X)
Durch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie für die Zukunft die weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im BAS (vorerst) verhindern. Eine Einschränkung der Verarbeitung kommt vor allem für den Zeitraum in Betracht, in dem andere von Ihnen geltend gemachte Rechte wie z.B. das Recht auf Löschung oder Berichtigung vom BAS geprüft werden. Für Sozialdaten gelten die in § 84 SGB X beschriebenen Einschränkungen.
e) Recht auf Widerspruch – Art. 21 DS-GVO (ggf. i.V.m. § 84 Absatz 5 SGB X)
Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann nicht mehr weiterverarbeitet, es sein denn, das BAS kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
f) Datenübertragbarkeit – Art. 20 DS-GVO
Sie haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem BAS bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und diese Daten einem anderen Verantwortlichen (z.B. einer anderen Behörde) ohne Behinderung durch das BAS zu übermitteln, sofern
• die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
• die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
I.3) Ansprechpartner Datenschutz
Bei Fragen zu Ihren Rechten oder generell zum Thema Datenschutz im BAS können Sie sich jederzeit an unsere behördliche Datenschutzbeauftragte wenden, die unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar ist:
Bundesamt für Soziale Sicherung
Datenschutzbeauftragte
Frau Selma Cakir
Friedrich-Ebert-Alle 38
53113 Bonn
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bas.bund.de *
Tel.: 0228-619-2050
Die behördliche Datenschutzbeauftragte können Sie auch kontaktieren, wenn Sie sich über unseren Umgang mit Ihren Daten beschweren möchten.
Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Tel.: 0228-997799-550
Wichtiger Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail:
Übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt!
Nähere Hinweise zur Übermittlung von verschlüsselten E-Mails finden Sie hier.
II. Ergänzende Datenschutzinformationen zu einzelnen Verfahren
- Bereich Eingaben/Petitionen
a) Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
Das BAS führt nach § 87 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Die Rechtsaufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Versicherungsträger maßgeblich ist.
Versicherte können sich auf Grundlage des Petitionsrechts nach Art. 17 Grundgesetz (GG) über den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (PADB) oder unmittelbar an das BAS wenden, um Fragen, Hinweise und Beschwerden über die unserer Aufsicht unterstehenden Sozialversicherungsträger an uns richten.
Wenn Sie sich mit einer Eingabe zu einem bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger direkt an das BAS wenden oder wenn das BAS durch den PADB um Stellungnahme zu einer Petition von Ihnen gebeten wird, ermittelt des BAS den Sachverhalt, nimmt eine rechtliche Bewertung vor, informiert Sie bzw. den PADB über seine Bewertung und leitet gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen ein. Haben Sie ihr Anliegen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet, fordert das Ministerium eine Stellungnahme vom BAS an. Zudem werden Eingaben über Bundes- oder Landtagsabgeordnete an das BAS weitergeleitet. Auch in diesen Fällen ermittelt das BAS den Sachverhalt und verfährt wie zuvor beschrieben.
Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgaben verarbeitet das BAS Ihre personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten inklusive aller Informationen, die Sie eingereicht haben. Gegebenenfalls werden durch das BAS im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse weitere Angaben über Sie ermittelt, z.B. beim betroffenen Versicherungsträger.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Absatz 1 lit e) DS-GVO i.V.m. §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).b) Empfängerkategorien
Bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben als Rechtsaufsicht übermittelt das BAS Ihre Daten mit gesetzlicher Übermittlungsbefugnis – im Regelfall auf Grundlage von § 69 SGB X - an solche öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder, die im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Verfahrens zu beteiligen sind. Bei Petitionen berichtet das BAS an den PADB und übermittelt hierfür personenbezogene Angaben. Sowohl bei Eingaben als auch bei Petitionen erfolgt in den meisten Fällen eine Übermittlung Ihrer Angaben an den betroffenen Versicherungsträger, der zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Mögliche weitere Empfänger personenbezogener Angaben sind z.B. zuständige Bundesministerien, Aufsichtsbehörden der Länder über Sozialversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaften und Verbände der Sozialversicherungsträger, der Bundesrechnungshof und Aufsichtsbehörden des Bundes.
Bei Übermittlungen an solche Stellen wird stets geprüft, ob eine Übermittlung von den gesetzlichen Befugnissen getragen und erforderlich ist.c) Speicherdauer
Die Aufbewahrung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien, die durch die Geschäftsordnung des BAS (Ergänzungsbestimmung zur Geschäftsordnung Nr. 1) konkretisiert wird. Eine Aufbewahrung und Speicherung findet nur so lange statt, wie dies für die Aufgabenerfüllung des BAS erforderlich ist, es sei denn, dass gesetzliche oder satzungsgemäße Vorschriften zur längeren Aufbewahrung zwingen.
Petitionen und Eingaben werden im BAS regelmäßig nach drei Jahren vernichtet bzw. gelöscht.d) Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zu Ihrem Anliegen an die auf den Antwortschreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) angegebenen Kontaktpersonen oder an die Zentrale.- Bereich Mutterschaftsgeld
Sehr geehrte Nutzerinnen,
sei es beim Antrag mit dem Online-Formular, auf dem Postweg oder per verschlüsselter Mail - Sie vertrauen uns nicht nur Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name, (E-Mail-) Adresse, Telefonnummer), sondern auch Ihre Gesundheitsdaten an, wie den errechneten und den tatsächlichen Entbindungstermin Ihres Kindes. Der Schutz all dieser Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Gesetze zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden von uns daher unbedingt beachtet.
Besonderheiten bei der elektronischen Übersendung des Antrags
Bei der Übermittlung Ihrer im Online-Verfahren eingegebenen Antragsdaten treffen wir Sicherheitsvorkehrungen, durch die wir insbesondere die Unversehrtheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten sicherstellen. Die elektronische Kommunikation zwischen Ihrem Internet-Browser und unserem Server wird durch den Einsatz eines Verschlüsselungsverfahrens (Secure Sockets Layer – SSL) gesichert. Dass eine SSL-Verbindung besteht, erkennen Sie am ersten Teil der angezeigten Internetadresse (ändert sich von http zu https) sowie ggf. an einem Symbol in der Statuszeile Ihres Browsers. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird gegebenenfalls durch Beschäftigte des BAS der Dienst von Gebärdendolmetschenden in Anspruch genommen, die zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet sind.a) Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
Nach Art. 6 Abs. 1 c, e EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 67 a Abs. 1, § 67 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) dürfen wir Ihre personenbezogenen Sozialdaten nur zur Erfüllung unserer gesetzlich bestimmten Aufgaben erheben und verarbeiten. In unseren Formularen werden Sie daher ausschließlich nach Informationen gefragt, die wir benötigen, um Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld bzw. Ihren Antrag auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu bearbeiten. Unsere Aufgabenbefugnis ergibt sich aus §§ 19 Abs. 2 und 20 Abs. 3 Mutterschutzgesetz.
Da bei der Antragsbearbeitung Gesundheitsdaten wie zum Beispiel der errechnete und der tatsächliche Entbindungstermin Ihres Kindes verarbeitet werden, haben wir diese Daten durch angemessene Schutzmaßnahmen abgesichert und bestehende Verarbeitungsrisiken minimiert. Hierzu sind wir nach Art. 9 Absatz 2 b DS-GVO i. V. m. §§ 67 a Absatz 1 S. 2, § 67 b Absatz 1 SGB X i. V. m. § 22 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet.
Der Einsatz von Diensten des Ferndolmetschens in Gebärdensprache wird auf Art. 6 lit e) DS-GVO i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit h) DS-GVO, Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz (GG), Art. 26 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) gestützt.
b) Empfängerkategorien
Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Finanzämtern steuerrelevante Daten zu übermitteln und der Bundesagentur für Arbeit für Sie wichtige Versicherungszeiten, die sich aus dem Bezug von Mutterschaftsgeld ergeben, zu bescheinigen. Daneben kann es bei der Antragsbearbeitung zu vereinzelten Datenübermittlungen an folgende Empfänger kommen: Arbeitgeber, Krankenkassen, Jobcenter, Minijobzentrale. Bei diesen Übermittlungen wird stets geprüft, ob eine gesetzliche Befugnis vorliegt und ob die Übermittlung erforderlich ist. Sofern Dolmetschende eingesetzt werden, verarbeiten sie während der Übersetzung personenbezogene Daten, ohne diese aber zu speichern.
c) Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Angaben müssen so lange aufbewahrt werden, wie sie zur Entscheidung über Ihren Antrag, zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und im Rahmen bestehender Aufbewahrungsfristen benötigt werden. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist und alle Melde- und Aufbewahrungspflichten erfüllt sind, werden Ihre Daten gelöscht. Solange ist der Zugriff auf Ihre Daten geschützt. Auf Ihre Daten wird nur durch hierzu ausdrücklich ermächtigte Beschäftigte zur Bearbeitung Ihres Antrages und zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Offenlegungspflichten zugegriffen. Der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 e) DS-GVO) wird folglich gewahrt.
Wenn Ihr Antrag auf Mutterschaftsgeld abgelehnt wurde:
Ihre Daten werden frühestens dann nicht mehr benötigt, wenn der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verjährt ist. Solange sind sie aufzubewahren. Der Beginn der Aufbewahrungsfrist für Ihre Daten und damit auch der Löschzeitpunkt orientieren sich daher an der Verjährungsfrist. Vor Ablauf derselben werden Ihre Daten daher nicht gelöscht. Der Leistungsanspruch auf Mutterschaftsgeld verjährt grundsätzlich in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist (§ 45 Abs. 1 SGB I) und entsteht für jeden Tag der Schutzfrist gesondert, also am letzten Tag der Schutzfrist nach der Entbindung zum letzten Mal. Somit beginnt auch die Verjährungsfrist für jeden Tag der Schutzfrist getrennt. Zeiten, in denen der Lauf der Verjährung gehemmt oder unterbrochen wird, sind bei der Berechnung des Fristablaufs zu berücksichtigen. Gehemmt wird die Verjährung durch Ihren Antrag oder durch das Einlegen von Rechtsbehelfen/Rechtsmitteln (Widerspruch und Klage). Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe (= Zustellung) der Entscheidung über Antrag/Widerspruch/Klage.Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten:
Nach den geltenden Haushaltsbestimmungen sind die Unterlagen, die zu einer Zahlung geführt haben, bis zu 5 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Haushaltsjahres, für das die Unterlagen geführt wurden bzw. für das sie bestimmt sind und in dem die Zahlung abgeschlossen ist.
Nach § 32 b Abs. 3 und 5 Einkommensteuergesetz i. V .m. § 93 c Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) müssen wir den Finanzbehörden den Zeitraum, für den wir Mutterschaftsgeld zahlen und die Höhe der Zahlung übermitteln und die der Übermittlung zugrunde liegenden Unterlagen bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum/-zeitpunkt folgenden Kalenderjahres aufbewahren (§ 93 c Abs. 1 Ziff. 4 AO).
Wenn Sie vor Beginn der Mutterschutzfrist versicherungspflichtig beschäftigt waren und Mutterschaftsgeld erhalten, sind sie auch aufgrund der Zahlung von Mutterschaftsgeld arbeitslosenversicherungspflichtig. Die hierfür zu entrichtenden Versicherungsbeiträge zahlen wir für Sie (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 349 wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist versicherungspflichtig beschäftigt waren und Abs. 3 SGB III). Ihre Versicherungszeiten werden wir auf gesonderten Antrag gem. § 312 Abs. 3 SGB III bescheinigen. Damit wird sichergestellt, dass Sie keine versicherungsrechtlichen Nachteile durch die Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen erleiden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft in regelmäßigen Abständen, ob wir unserer Beitrags- und Meldepflicht nachgekommen sind. Beitragsnachweise und die der Beitragszahlung zugrundeliegenden Entgeltunterlagen sind hierfür nach § 28 f Abs. 1 und 3 SGB IV bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren.
d) Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei fachlichen Fragen zu Ihrem Anliegen an folgende Kontaktadresse:
Bundesamt für Soziale Sicherung
- Mutterschaftsgeldstelle -
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Kontaktformular
Servicetelefon: 0228/619-18880162/240 11 28 *
0162/240 11 29 *
0162/240 11 62 *
(Mo - Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr, Fr 9.00 bis 12Uhr)
*Bei Anwahl der Mobilfunknummern können höhere Gebühren als bei der Festnetznummer anfallen
- Bereich Betroffenenanträge nach DS-GVO
a) Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
Das BAS verarbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben personenbezogene Daten, soweit dies erforderlich ist. Wenn Sie als betroffene Person einen datenschutzrechtlichen Antrag auf Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung stellen oder wenn Sie der Verarbeitung widersprechen, sind wir als „Verantwortlicher“ im datenschutzrechtlichen Sinne gesetzlich dazu verpflichtet, diese Anträge zu bearbeiten. Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgabe verarbeitet das BAS Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mit dem Antrag einreichen und auf die sich Ihr Antrag bezieht.Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Ansatz 1 lit. c) DS-GVO.
b) Empfängerkategorien
Übermittlungen an externe Dritte finden im Regelfall nicht statt. Intern kann Ihr Gesuch an die jeweils zuständigen, aktenführenden Referate im Rahmen der Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung weitergeleitet werden. Bei allen Übermittlungen wird stets geprüft, ob eine Übermittlung von den gesetzlichen Befugnissen getragen und erforderlich ist.
c) Speicherdauer
Die Aufbewahrung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien, die durch die Geschäftsordnung des BAS (Ergänzungsbestimmung zur Geschäftsordnung Nr. 1) konkretisiert wird. Eine Aufbewahrung und Speicherung findet nur so lange statt, wie dies für die Aufgabenerfüllung des BAS erforderlich ist, es sei denn, dass gesetzliche oder satzungsgemäße Vorschriften zur längeren Aufbewahrung zwingen.
Auskunftsanträge werden regelmäßig nach fünf Jahren vernichtet bzw. gelöscht; sonstige Betroffenenanträge nach acht Jahren.
d) Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Anliegen an die auf den Antwortschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) angegebenen Kontaktpersonen oder an die Zentrale.
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 BonnZentrale Telefonnummer: 0228-619-0
Zentrale E-Mail-Adresse: poststelle@bas.bund.de
Bei Fragen und Beschwerden zum Datenschutz im BAS können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden.
Telefonnummer: 0228-619-2050
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragte@bas.bund.de- Bereich Datenerhebung nach CoronaSchVO
a) Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
Nach § 4 Absatz 1 CoronaSchVO NRW (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen Fassung) ist bei dienstlichen Zusammenkünften in Behörden die einfache Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 CoronaSchVO NRW sicherzustellen. Zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen Behörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz erheben und speichern wir daher von unseren Besuchern bei Betreten des BAS-Gebäudes in Bonn mit deren Einverständnis die folgenden Daten: Name, private Anschrift, private Telefonnummer, Datum und Zeitraum der Anwesenheit im BAS und als freiwillige Angabe die im Haus aufgesuchte Organisationseinheit. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 2a Absatz 1 CoronaSchVO NRW.b) Empfängerkategorien
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.c) Speicherdauer
Die unter Punkt a) genannten Daten werden vier Wochen von uns aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet.- Bereich Ordnungswidrigkeitenverfahren
Bereich Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 121 Absatz 3 i.V.m. Absatz 1 Nr. 2 und 7 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Die folgenden Hinweise informieren im Umfang des § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. § 46 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und § 500 Strafprozessordnung (StPO).Zweck der Datenverarbeitung
Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist im Bereich der Pflegeversicherung als Bußgeldstelle gemäß § 121 Absatz 3 SGB XI für Ordnungswidrigkeiten von privaten Versicherungsunternehmen gemäß § 121 Absatz 1 Nr. 2 und 7 SGB XI zuständig. In diesem Zusammenhang wer-den personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Darunter fällt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfolgung und Ahndung von sanktionierten Verstößen durch private Versicherungsunternehmen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Pflegeversicherung, die im Rahmen der Ermittlungen mitgeteilt bzw. im Rahmen von Beweiserhebungen und -sicherungen erhoben werden.Konkreter Verarbeitungszweck ist ausschließlich die Aufgabenerfüllung. Die Datenverarbeitung wird auf das für die Fallbearbeitung erforderliche Maß begrenzt.
Art der verarbeiteten Daten
Die Verarbeitung kann insbesondere folgende Daten umfassen:- Daten von Beschäftigten des betroffenen privaten Versicherungsunternehmen (insbesondere Bearbeiter/in, verantwortliche Person und Kontaktdaten)
- Daten von Zeugen (wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Nummer des Versicherungsvertrags und die Rentenversicherungsnummer).
Rechtsgrundlage
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren die Richtlinie (EU) 2016/80 (JI-RL) und der 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit den fachspezifischen Regelungen über Ordnungswidrigkeiten i.S. von § 121 Absatz 1 Nr. 2 und 7 i.V.m. Absatz 3 SGB XI und den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der Strafprozessordnung maßgeblich.
Rechte der Betroffenen
Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen besteht das Recht auf- Auskunft,
- Berichtigung,
- Löschung
- sowie auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Aufgrund der JI-RL und den Bestimmungen der §§ 55 ff. des BDSG können die vorgenannten Betroffenenrechte Einschränkungen unterliegen. Sollte eine teilweise oder gänzliche Versagung des Anliegens erfolgen, wird der betroffenen Person der Grund in dem jeweils möglichen und zulässigen Umfang mitgeteilt.
Gemäß § 55 Nr. 4 BDSG besteht das Recht, den Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anzurufen: Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn, E, Mail: poststelle@bfdi.bund.de, Tel.: 0228-997799-550.
Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt, nachdem die gesetzliche Aufgabe erfüllt ist.- Deutsche Unterstützungsbehörde
a) Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
Nach Art. 6 Abs. 1 c, e EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 67 a Abs. 1, § 67 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) dürfen wir Ihre personenbezogenen Sozialdaten nur zur Erfüllung unserer gesetzlich bestimmten Aufgaben erheben und verarbeiten.
Unsere Aufgabenbefugnis ergibt sich aus § 124 Abs. 2 Nr. 3 SGB XIV i.V.m. EU-Richtlinie 2004/80/EG.
Da bei der Antragsbearbeitung Gesundheitsdaten verarbeitet werden, haben wir diese Daten durch angemessene Schutzmaßnahmen abgesichert und bestehende Verarbeitungsrisiken minimiert. Hierzu sind wir nach Art. 9 Absatz 2 b DS-GVO i. V. m. §§ 67 a Absatz 1 S. 2, § 67 b Absatz 1 SGB X i. V. m. § 22 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet.
b) EmpfängerkategorienWir sind verpflichtet, Ihre Antragsunterlagen an die für die Entscheidung zuständige Behörde im EU-Ausland weiterzuleiten. Daneben kann es bei der Antragsbearbeitung zu Datenübermittlungen an Übersetzungsbüros kommen. Dies ist notwendig, da Ihre Antragsunterlagen i.d.R. in die im zuständigen EU-Land gültige Amtssprache zu übersetzen sind. Bei diesen Übermittlungen wird stets geprüft, ob die Weitergabe erforderlich ist. Der Übermittlungsweg für Ihre Daten ist durch angemessene Schutzmaßnahmen abgesichert. Die Übersetzungsbüros haben sich zudem vertraglich der Gewährleistung des besonderen Schutzes Ihrer Daten verpflichtet.
c) Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Angaben müssen so lange aufbewahrt werden, wie sie zur Entscheidung über Ihren Antrag, zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und im Rahmen bestehender Aufbewahrungsfristen benötigt werden. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist und alle Melde- und Aufbewahrungspflichten erfüllt sind, werden Ihre Daten gelöscht. Solange ist der Zugriff auf Ihre Daten geschützt. Auf Ihre Daten wird nur durch hierzu ausdrücklich ermächtigte Beschäftigte zur Bearbeitung Ihres Antrages und zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Offenlegungspflichten zugegriffen. Der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 e) DS-GVO) wird folglich gewahrt.
- Bereich Meldeverfahren
Bereich Meldeverfahren gemäß § 51 Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe. Unsere Aufgabenbefugnis ergibt sich aus § 51 Abs. 1 und 3 SGB XI. Die Meldungen sind an die für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 121 Abs. 1 Nummer (Nr.) 1 und 6 SGB XI zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder weiterzuleiten.
Darunter fällt die Verarbeitung und Weiterleitung personenbezogener Daten an die zuständigen Bußgeldstellen der Länder. Diese benötigen die personenbezogenen Daten zur Verfolgung und Ahndung von sanktionierten Verstößen gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 1 und 6 SGB XI zur Sicherstellung der Pflegeversicherungspflicht.
Die Datenverarbeitung wird auf das für die Fallbearbeitung erforderliche Maß begrenzt.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitungsgrundlage ergibt sich aus § 51 SGB XI u.a. Artikel 6 Abs.1 lit c), lit e) EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Art der verarbeiteten Daten
Die Verarbeitung der uns gemeldeten Daten kann insbesondere folgende Daten umfassen:
• Daten von Beschäftigten des betroffenen privaten Versicherungsunternehmens (insbesondere Bearbeiter/in, verantwortliche Person und Kontaktdaten der privaten Versicherung)
• Daten zur versicherten Person oder Versicherungsnehmer/in (Titel, Vor- und Nachname, Geschlecht, postalische Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse
• Daten zur/zum Zustellungsbevollmächtigten oder gesetzlichen Vertretung (Vor- und Nachname, postalische Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse)
• Vertragsdaten (Vertragsnummer, Versicherungsbeginn, Meldemonat und -datum
• Daten zum erfüllten Tatbestand (§ 51 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 SGB XI, § 51 Abs.1 Satz 2 SGB XI oder § 51 Abs. 3 SGB XI), Datum des Versicherungsbeginns, das Aufforderungsdatum, in den Fällen des § 51 Abs.1 Satz 2 SGB XI das Datum des Beginns des Beitragsrückstands sowie den Gesamtbeitrag des Beitragsrückstands (Gesamtsollbetrag von sechs insgesamt vollen Monatsbeiträgen), in den Fällen des § 51 Abs. 3 SGB XI das Beendigungsdatum).
Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt, nachdem die gesetzliche Aufgabe erfüllt ist: Das heißt nach drei bzw. zehn Jahren.
III. Informationen zum Web-Angebot
III.1) Art der erhobenen Daten
Jeder Zugriff auf das Internetangebot des BAS wird automatisiert in einer Protokolldatei (Server-Log-File) gespeichert, die folgende Angaben enthält:
• Browsertyp und Browserversion
• verwendetes Betriebssystem
• Referer URL
• IP-Adresse und Hostname des zugreifenden Rechners
• Uhrzeit der Serveranfrage
Die Kontaktaufnahme über eines unserer Kontaktformulare ist freiwillig. Wenn Sie eines unserer Kontaktformulare benutzen, bitten wir Sie in der jeweiligen Abfragemaske um Eingabe folgender Daten:
• Anrede
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefon
• Faxnummer oder E-Mail-Adresse
• betroffener Sozialversicherungsträger
• Aktenzeichen des BAS
• Grund oder Anlass der Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns über eines der Kontaktformulare Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen an die bei uns intern zuständige Stelle weitergeleitet und dort von den befugten Personen bearbeitet. Diese Daten geben wir ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen oder erlaubten Fällen weiter.
Näheres entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der einzelnen Fachverfahren (z.B. Mutterschaftsgeld, Eingaben/Petitionen).
Diese Website verwendet den Webanalysedienst Matomo, der mit Ihrem Einverständnis „Cookies“ nutzt. Informationen zu dem Webanalysedienst und zu Cookies finden Sie unter Punkt 6).
III.2) Wofür werden die personenbezogenen Daten genutzt?
Die Protokolldaten werden ausschließlich zur Bereitstellung, Optimierung und Sicherheit unseres Internetangebotes genutzt. Diese Daten sind von uns nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
Die Daten aus den Kontaktformularen nutzen wir ausschließlich zur Entgegennahme und Bearbeitung Ihrer Mitteilung oder Anfrage.
Eine Nutzung von Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht; insbesondere erfolgt keine Profilbildung oder Nutzung für Werbung.
III.3) Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
a) Kontaktformulare
Ihre Angaben aus den Kontaktformularen speichern wir grundsätzlich nur so lange, wie dies für die Bearbeitung Ihres jeweiligen Anliegens erforderlich ist. Näheres entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der einzelnen Fachverfahren (z.B. Mutterschaftsgeld, Eingaben/Petitionen).
b) Protokolldaten
Die Protokolldaten werden spätestens nach 12 Wochen vollständig gelöscht.
III.4) Einsatz von Cookies und Analysetools
Auf dieser Website werden unter Einsatz der Webanalysedienst-Software Matomo mit Hilfe von „Cookies“ Daten gesammelt und pseudonymisiert gespeichert. Aus diesen Daten können zu Analysezwecken pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden.
„Cookies“ sind kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen unter anderem die Wiedererkennung des Internet-Browsers. Die mit der Matomo-Technologie erhobenen Daten werden auf dem Server unseres Dienstleisters verarbeitet. Die IP-Adressen werden von Matomo umgehend anonymisiert, eine Identifizierung der Besucher über die IP-Adressen ist dadurch nicht möglich. Die mit dem Webtrackingtool erhobenen Statistikdaten werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren, und sie werden nicht mit personenbezogenen Daten zusammengeführt, die Sie eventuell aktiv auf unserer Website über Kontaktformulare eingeben.
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Zudem ist Matomo beim Bundesamt für Soziale Sicherung so eingerichtet, dass die Privatsphäre-Einstellungen von Nutzern respektiert werden. Wenn Sie eine Browsererweiterung nutzen, die Werbeinhalte und Tracking-Dienste blockiert, oder Sie den Browser so eingestellt haben, dass die Ablage von Cookies verhindert wird, werden von Matomo keine Daten erfasst, auch wenn Sie das o.g. Deaktivierungs-Cookie nicht nutzen.