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22. Mai 2023, 2/2023

100. Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

Am heutigen Tag tritt der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelte Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu seiner 100. Sitzung zusammen.

Dies nimmt Frank Plate, Präsident des BAS zum Anlass, sich bei den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats für ihren außergewöhnlichen Einsatz in den vergangenen 16 Jahren zu bedanken. Frank Plate führt aus: „Auch wenn – oder gerade weil – der Wissenschaftliche Beirat nicht ständig im politischen Rampenlicht steht, ist seine Bedeutung für die kontinuierliche Verbesserung des RSA immens. Über das Verfahren werden den Krankenkassen jährlich etwa 275 Mrd. Euro zugewiesen. Die Existenz einer unabhängigen Expertenrunde, die in regelmäßigen Abständen wissenschaftlich fundierte Empfehlungen abgeben kann, ist für eine sach- und zielorientierte Weiterentwicklung des RSA unerlässlich. Auch für die Zukunft kann ich mir nur wünschen, dass die Erkenntnisse des Beirats im fachlichen und politischen Austausch vollumfänglich berücksichtigt werden, damit die Mittel der Beitragszahler auch künftig dorthin gelangen, wo sie zur Versorgung der Versicherten benötigt werden und die hohe Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der GKV erhalten bleibt.“

Zur Historie des Wissenschaftlichen Beirats:
Erstmalig kam der Beirat im Mai 2007 zusammen und stellte seinerzeit als wichtiges Beratungsgremium die Weichen für die Einführung der sog. „direkten Morbiditätsorientier-ung“ im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Das Gremium war zuvor im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt  (SPD) zur wissenschaftlichen Begleitung dieser wegweisenden Reform ins Leben gerufen und beim Bundesamt für Soziale Sicherung (seinerzeit: Bundesversicherungsamt) angesiedelt worden.

Eine der ersten vielbeachteten Aufgaben des Expertenrats war die Erstellung eines Gutachtens zur Auswahl von 50 bis 80 Krankheiten, die mit dem Start des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 im Ausgleich berücksichtigt werden sollten. In den folgenden Jahren entstanden weitere für das Verfahren richtungsweisende Gutachten, so in den Jahren 2017 und 2018 etwa die Evaluation des RSA-Jahresausgleichs 2015 sowie die Untersuchung zu den regionalen Wirkungen des Finanzausgleichs. Beide Gutachten bildeten das wissenschaftliche Fundament für die umfassende Reform des RSA, die der Gesetzgeber mit dem „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ im Jahr 2020 umgesetzt hat. Neben der Erstellung von Fachgutachten gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirats, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Versichertenklassifikationsmodells, auf dessen Grundlage die Risikostrukturen der einzelnen Krankenkassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet und ausgeglichen werden, beratend zu begleiten.

Gegenwärtig beschäftigt sich das Gremium mit der Weiterentwicklung des Versichertenklassifikationsmodells für das Ausgleichsjahr 2024. Parallel dazu erarbeiten die Beiratsmitglieder zwei Gutachten, in denen die Wirkungen der neuen Regionalkomponente im RSA sowie des sog. „HMG-Ausschlussverfahren nach § 19 RSAV“ untersucht werden.

Die Berufung der Beiräte erfolgt auf Vorschlag des BAS und nach Anhörung des GKV-Spitzenverbandes durch das Bundesministerium für Gesundheit. Derzeit gehören dem Beirat die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Prof. Dr. Saskia Drösler (stv. Vorsitzende), Prof. Dr, Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Robert Nuscheler, Prof. Dr. Stefanie Läer, Prof. Dr. Julia Stingl, Prof. Dr. Leonie Sundmacher, Prof. Dr. Volker Ulrich (Vorsitzender) und Prof. Dr. Amelie Wuppermann an.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.