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07. Januar 2020, Nr. 1 / 2020

Aus BVA wird BAS

Bundesminister Heil betont die Bedeutung des BAS für das Funktionieren der Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2020 ist das im Jahr 1956 gegründete Bundesversicherungsamt (BVA) in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) umbenannt worden. Aus diesem Anlass hat heute am Sitz des BAS in Bonn ein Festakt in Anwesenheit des Bundesministers für Arbeit und Soziales (BMAS), Hubertus Heil, MdB, des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Steffen sowie des Bonner Bürgermeisters Reinhard Limbach stattgefunden.

Dabei würdigte Bundesminister Hubertus Heil die bisherige Arbeit des BVA und betonte die Bedeutung des BAS für das Funktionieren der Sozialversicherung. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass mit der Umbenennung nun auch im Namen zum Ausdruck komme, was
inhaltlich längst vollzogen sei: die stetige Weiterentwicklung des früheren BVA von einer Aufsichtsbehörde zu einem Bundesamt mit weiteren vielschichtigen Verwaltungs- und Finanzierungsaufgaben.

Der Präsident des BAS, Frank Plate, erklärte in seiner Ansprache: „Die Umbenennung ist ein Meilenstein in der Geschichte des Hauses. Der Blick in unsere Geschichte hat mir gezeigt, dass wir bereits viele Veränderungen gemeistert haben. Daher ist der neue Name eine Bestätigung für unseren Weg, den wir als moderne und vielseitige Behörde weitergehen werden.“

Das BAS führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der
Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.