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19. Dezember 2019, Nr. 4 / 2020

Das Bundesversicherungsamt wird Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Das Bundesgesetzblatt I Nr. 50 enthält heute die Veröffentlichung des "Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts". Damit ist auch die Namensumbenennung des Bundesversicherungsamtes in Bundesamt für Soziale Sicherung verbunden, die ab dem 1. Januar 2020 wirksam wird.

Das Bundesgesetzblatt I Nr. 50 enthält heute die Veröffentlichung des "Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts". Damit ist auch die Namensumbenennung des Bundesversicherungsamtes in Bundesamt für Soziale Sicherung verbunden, die ab dem 1. Januar 2020 wirksam wird.

Präsident Frank Plate begrüßt die Umbenennung: „Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist.“

 

Das BVA (zukünftig BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BVA (zukünftig BAS) wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.