GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2020 und 2021
Bei seiner heutigen Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes – zu keiner einvernehmlichen Prognose der Höhe der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die abweichenden Einschätzungen erklären sich aus einer unterschiedlichen Bewertung von Ausgabenentwicklungen im laufenden und im nächsten Jahr. Bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2020 und 2021 wurde Einvernehmen erzielt.
Schätzergebnis 2020
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 239,6 Mrd. Euro geschätzt. Dabei wurden der reguläre Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse und der ergänzende Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 240,2 Mrd. Euro.
Hinsichtlich der erwarteten Ausgaben im Jahr 2020 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesamt für Soziale Sicherung gehen von Ausgaben in Höhe von 257,8 Mrd. Euro aus. Der GKV-Spitzenverband erwartet hingegen Ausgaben in Höhe von 258,6 Mrd. Euro.
Schätzergebnis 2021
Für das Jahr 2021 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 255,0 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro sowie einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse und eine Zuführung aus Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 8 Mrd. Euro. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 900 Mio. Euro zum Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Einführung eines Freibetrags auf betriebliche Versorgungsbezüge berücksichtigt.
Hinsichtlich der erwarteten Ausgaben im Jahr 2021 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Die voraussichtlichen Ausgaben betragen nach Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesamts für Soziale Sicherung 274,9 Mrd. Euro. Der GKV-Spitzenverband erwartet Ausgaben in Höhe von 276,6 Mrd. Euro.
Rechnerisch ergibt sich aus den Schätzergebnissen des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesamts für Soziale Sicherung für das Jahr 2021 eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent. Dagegen resultiert aus der Schätzung des GKV-Spitzenverbandes rechnerisch eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 1,4 Prozent.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2021 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2020 im Bundesanzeiger bekannt.