Heike Höhne neue Vizepräsidentin des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS)
Die erfahrene Juristin kommt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und tritt im BAS die Nachfolge von Dagmar Feldgen an.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat eine neue Vizepräsidentin. Am heutigen Montag (2. Dezember 2024) trat Heike Höhne die Nachfolge von Dagmar Feldgen an, die zum 30. November 2024 in Pension gegangen ist.
Bis zu Ihrem Wechsel in die Amtsleitung des BAS leitete Frau Höhne im BMAS das Referat „Grundsatzfragen der Rehabilitation“ sowie die „Gruppe Rehabilitation“. Zuvor war sie 15 Jahre lang schon in gleicher Funktion für das Referat „Organisationsmanagement, digitale Transformation und Verwaltung“ zuständig. Zeitweise vertrat die Juristin dabei das Ministerium im Vorstand der Unfallkasse des Bundes (UK Bund und Bahn) und war unter anderem auch Vertreterin der BMAS-Unterabteilungsleitung „Haushalt, Organisation, Vergabe, IT-Technik, digitale Transformation“.
Näheres über den Werdegang von Frau Höhne finden Sie unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/bas/leitung-und-organisation/leitung-und-organisation/lebenslauf-heike-hoehne/
Frank Plate, Präsident des BAS: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Höhne eine erfahrene Führungskraft gewinnen konnten. In ihr neues Amt wird sie umfangreiche Erfahrungen einbringen, die sie in verschiedenen Leitungspositionen innerhalb des BMAS gesammelt hat.
Bei Frau Feldgen bedanke ich mich für vier erfolgreiche Jahre vertrauensvoller Zusammenarbeit. Sie hatte einen wesentlichen Anteil daran, dass wir es geschafft haben, das BAS gemeinsam mit den Beschäftigten deutlich voran zu bringen.“
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Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.
Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.