Pressemitteilung Nr. 07/2004
Ausgleichszahlungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) - Jahresausgleich 2003
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 5. November 2004 die Ausgleichszahlungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) - Jahresausgleich 2003 - festgestellt und den Krankenkassen per Bescheid mitgeteilt. Zeitgleich wurden auch die Ausgleichszahlungen für den Risikopool festgestellt.
Der Risikostrukturausgleich ist ein kassenübergreifender Finanzausgleich, der die unterschiedlichen Risikostrukturen der Krankenkassen - gemessen an den Faktoren Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente - ausgleicht. Der Ausgleich erfolgt einnahmeorientiert, d.h. nicht die Ist-Ausgaben einer Krankenkasse werden ausgeglichen, sondern standardisierte Ausgabenprofile. Verwaltungskosten und Satzungsleistungen werden dabei nicht berücksichtigt. Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 parallel zur Kassenwahlfreiheit eingeführt, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb in der GKV zu einer effizienten Versorgung aller Versicherten führt und nicht zu einem unsolidarischen Wettbewerb um junge und gesunde Versicherte. Ergänzend zum Risikostrukturausgleich werden seit dem Jahr 2002 besonders aufwändige Leistungsfälle über den Risikopool solidarisch finanziert.
Erstmalig waren im Jahresausgleich 2003 für in Strukturierte Behandlungsprogramme („Disease-Management-Programme - DMP“) eingeschriebene Versicherte eigene Versichertengruppen zu bilden. Im Jahr 2003 lagen flächendeckende Zulassungen für die chronische Krankheit Diabetes-mellitus-Typ II mit insgesamt 134.369 eingeschriebenen Versicherten vor. Bei Brustkrebs gab es Zulassungen nur in den Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit 2.536 eingeschriebenen Versicherten.
Im Durchschnitt erhält jede Krankenkasse für jeden eingeschriebenen Altersdiabetiker 3.877,07 Euro und für jede eingeschriebene Brustkrebspatientin 5.197,63 Euro an Beitragsbedarf. Hätte es keine gesonderte Berücksichtigung dieser Gruppen gegeben, hätten die Krankenkassen für jeden Altersdiabetiker durchschnittlich 3.213,63 Euro und für jede Brustkrebspatientinnen durchschnittlich 2.595,53 Euro aus dem Risikostrukturausgleich erhalten.
Insgesamt beträgt das Ausgleichsvolumen der beiden Finanzausgleichsverfahren rund 15,8 Mrd. Euro; im Risikostrukturausgleich werden 15,1 Mrd. Euro verteilt und im Risikopool 0,7 Mrd. Euro. Im Vorjahr wurden insgesamt 14,7 Mrd. Euro zwischen den Krankenkassen ausgeglichen. Der größte Teil des Finanzausgleichsvolumens wurde bereits in den monatlichen Abschlagsverfahren verteilt. Das tatsächliche Zahlungsvolumen in den Jahresausgleichen beträgt 216,2 Mio. Euro.
Im Jahr 2003 belief sich das Transfervolumen vom Rechtskreis West in den Rechtskreis Ost auf insgesamt 2.966,4 Mio. Euro. Hiervon gehen 2.272,6 Mio. Euro auf den Finanzkraftausgleich zurück. Der zusätzliche West-Ost-Transfer über den Betragsbedarf beträgt 693,8 Mio. Euro.
Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht im Download.