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12. Juni 2023

Änderung der Mustervertragsbedingungen (Bausteine) für die Wertpapier-Sondervermögen der Sozialversicherungsträger nach § 83 Absatz 1 Nr. 5 SGB IV auf Grund des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes

An
alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVa 2
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Bundesministerium für Gesundheit
Referat 217
53107 Bonn

Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft
Referat 724
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Ministerinnen und Minister sowie
Senatorinnen und Senatoren für Arbeit,
Gesundheit und Soziales der Länder

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V.
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Deutsche Rentenversicherung Bund
Stabsstelle Strategische Strukturentwicklung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) haben die Muster für Besondere Anlagebedingungen für Spezial-Sondervermögen für Sozialversicherungsträger nach § 83 Abs. 1 Nr. 5 SGB IV (BAB) überarbeitet und abgestimmt. Die Überarbeitung enthält die auf Grund des 8. SGB IV-Änderungsgesetz erforderlichen Änderungen.
Ferner hat uns der BVI mitgeteilt, dass er auch die Allgemeinen Anlagebedingungen für Spezial-Sondervermögen mit festen Anlagebedingungen (AAB), die sich ausschließlich an den Vorgaben des KAGB orientieren, überarbeitet hat. Die AAB werden nicht mit dem BAS abge-stimmt, jedoch nehmen die BAB hierauf Bezug. Demzufolge sind sie diesem Rundschreiben ebenfalls beigefügt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass das BAS die Besonderen Anlagebedingungen abstimmt, aber nicht umfassend prüft, sondern ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nach § 87 Abs. 1 SGB IV. Die Sozialversicherungsträger erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung (§ 29 Abs. 3 SGB IV). Die Verantwortung für die konkrete Vermögensanlage obliegt dem Sozialversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Pfohl