Aktualisierte Gesamtvergütungstrendlinien
Verband der Ersatzkassen e.V.
BKK Dachverband e.V.
Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e.V.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder über die Sozialversicherungsträger für Vorstandsdienstverträge im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 35a Absätze 6 und 6a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Aktualisierung und Veröffentlichung der Anlagen 1a, 1b und 1c ab 1. Juli 2022, Trendlinien auf Basis der Gesamtvergütung des 1. Vorstands 2021 gemäß Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. März 2022 der bundes- und landesunmittelbaren Krankenkassen, Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Medizinischen Dienste
Sehr geehrte Damen und Herren,
alle bundesunmittelbaren (mit eigenem Personal) und landesunmittelbaren Krankenkassen haben die gemäß § 35a Absatz 6 Satz 2 SGB IV geforderte Veröffentlichung der Grundvergütungen einschließlich aller Nebenleistungen und Versorgungsregelungen der Vorstände aus dem Jahr 2021 im Februar und März 2022 im Bundesanzeiger vorgenommen, so dass wir zum 1. Juli 2022 die aktualisierten Gesamtvergütungstrendlinien für den Bereich der Krankenkassen veröffentlichen können. Die in Anlage 1a der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder über die Sozialversicherungsträger für Vorstandsdienstverträge im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 35a Absätze 6 und 6a SGB IV enthaltenen Trendlinien stellen einen Anhaltspunkt dar, welche Gesamtvergütung bei den Vorstandsvorsitzenden der Krankenkassen marktüblich ist. Ebenso veröffentlichen wir die Trendlinien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Anlage 1b) und Medizinischen Dienste (Anlagen 1c) ab 1. Juli 2022.
Sie können die graphischen Darstellungen auch auf unserer Internetseite unter dem Link:https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/alle-sozialversicherungszweige-personal/vorstandsverguetung/ einsehen und herunterladen.
Für Rückfragen zur Anlage 1a stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, bezüglich Fragen zu den Anlagen 1b und 1c möchten wir Sie an die jeweiligen Landesaufsichten verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. (Popoff)
Anlagen
Trendlinien auf Basis der Gesamtvergütung des 1. Vorstands 2021 gemäß Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. März 2022 der bundes- und landesunmittelbaren Krankenkassen, Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Medizinischen Dienste (Anlagen 1a, 1b und 1c)