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25. Juni 2024

Aktualisierung und Veröffentlichung der Anlagen 1a, 1b und 1c der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ab 1. Juli 2024

An
die Vorsitzenden der Verwaltungsräte der bundesunmittelbaren Betriebskrankenkassen Innungskrankenkassen und Ersatzkrankenkassen
nachrichtlich
GKV-Spitzenverband
BKK Dachverband e.V.
Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e.V.
Verband der Ersatzkassen e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle bundes- und landesunmittelbaren Krankenkassen mit eigenem Personal haben die Veröffentlichung der Grundvergütungen einschließlich aller Nebenleistungen und Versorgungsregelungen der Vorstände aus dem Jahr 2023 am 1. März 2024 im Bundesanzeiger vorgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Neuberechnung der Trendlinien für den Bereich der Kranken-kassen für fünf verschiedene Versichertencluster, die hiermit zum 1. Juli 2024 veröffentlicht werden. Diese in Anlage 1a der AVV enthaltenen Trendlinien stellen einen Anhaltspunkt dar, welche Gesamtvergütungen bei den Vorstandsvorsitzenden der landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen marktüblich sind.

Des Weiteren werden die Trendlinien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Anlagen 1b) und Medizinischen Dienste (Anlage 1c) ab 1. Juli 2024 veröffentlicht.
In Anlehnung an die Anlagen 1b und 1c werden künftig auch in Anlage 1a für alle Versichertencluster die Formeln zur jeweiligen Trendwertberechnung mit veröffentlicht.

Sie können die graphischen Darstellungen der verschiedenen Trendlinien auch auf unserer Internetseite unter dem Link: www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/alle-sozialversicherungszweige-personal/vorstandsverguetung/ einsehen und herunterladen.

Sollten sich hinsichtlich der Anlage 1a Fragen ergeben, können Sie uns gerne kontaktieren. Bei Fragen zu den Anlagen 1b und 1c wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Landesaufsichten bzw. an das für die Trendwertberechnung und Trendlinienerstellung federführende Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Referat Grundsatzfragen Aufsicht Sozialversicherungen und Aufsicht Unfallversicherung).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thorsten Schlotter