Grundsätze für die Anlage und Verwaltung der Mittel der Sozialversicherungsträger
An alle
bundesunmittelbaren
Sozialversicherungsträger
Nachrichtlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVa 2
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 217
53107 Bonn
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft
Referat 724
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Ministerinnen und Minister sowie
Senatorinnen und Senatoren für Arbeit,
Gesundheit und Soziales der Länder
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V.
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bund
Stabsstelle Strategische Strukturentwicklung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
die rechtlichen Grundlagen für die Anlage und Verwaltung der Mittel der Sozialversicherungsträger sind in den §§ 80 ff. SGB IV normiert. Diese Vorschriften wurden mit Inkrafttreten des 8. SGB-IV-Änderungsgesetz zum 1. Januar 2023 umfassend angepasst. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat dies zum Anlass genommen, Grundsätze für die Anlage und Verwaltung der Geldmittel der Sozialversicherungsträger in Gestalt eines Leitfadens zu entwickeln. Auf diese Weise wird ein Großteil der bisherigen Rundschreiben der Rubrik „Finanzanlagemanagement“ zusammengefasst. Hierdurch soll ein besserer Überblick ermöglicht werden
Die „Grundsätze für die Anlage und Verwaltung der Geldmittel der Sozialversicherungsträger“ sind dem Schreiben als Anlage beigefügt und darüber hinaus auf der Internetseite des BAS unter der Rubrik Themen/Alle Sozialversicherungszweige – Finanzen und Vermögen/Fi-nanzanlagemanagement veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andreas Pfohl