Maßnahmenprogramm des Bundeskabinetts für nachhaltige Verwaltung
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben vom 9. September 2021 hatten wir Sie darüber informiert, dass die Bundesregierung ihr erstmals im Jahr 2010 beschlossenes und im Jahr 2015 modifiziertes „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ weiterentwickelt und mit Beschluss vom 25. August 2021 weitergehende Maßnahmen für insgesamt 10 Bereiche im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ verabschiedet hat. Im selben Rundschreiben hatten wir alle unserer Rechtsaufsicht unterstehenden Sozialversicherungsträger gebeten, sich im Verwaltungshandeln möglichst weitreichend an den Festlegungen des Maßnahmenprogramms zu orientieren, um somit einen aktiven Beitrag zur Erreichung der für uns alle wichtigen Ziele des Klimaschutzes zu leisten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat uns nunmehr mit Hinweis auf das beigefügte Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 21. Juni 2022 gebeten, den von der Koordinierungsstelle Klimaneutrale
Bundesverwaltung im BMWK (KKB) im Kontext der Ukrainekrise empfohlenen Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung im Rahmen unserer Aufsichtsfunktion wiederum an Ihre Hauser weiterzuleiten und um entsprechende Anwendung zu bitten.
Vor diesem Hintergrund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie die von der KKB empfohlenen Sofortmaßnahmen, welche auf die Einsparung von Energieverbräuchen sowie die Analyse von Möglichkeiten zur Reduzierung von Energieträgern aus russischer Herkunft abzielen,
prüfen und kurzfristig umsetzen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Alexander Kreischer
Anlage:
- Rundschreiben BAS vom 9. September 2021
- Schreiben des BMWK vom 21. Juni 2022 nebst Anlage (Sofortmaßnahmen der Bundesverwaltung zur Energieeinsparung
im Zuge der Ukraine-Krise)