Rundschreiben des BVA von August 2005
An
An alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
die Bundesverbände
(außer Bundesknappschaft und See-Kranken-/Pflegekassen)
die Aufsichtsbehörden der Länder
das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
(außer Bundesknappschaft und See-Kranken-/Pflegekassen)
die Aufsichtsbehörden der Länder
das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Vergaberecht; Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Mai 2004 (Verg 006/04); Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 (C-26/03); Wesentliche weitere Aspekte nach dem derzeit geltenden Vergaberecht/Novellierung des Vergaberechts