Vorstandsvergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung Trendlinien
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend den Grundsätzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20. März 2018 haben die Aufsichtsbehörden aktualisierte Trendlinien für die Zeit ab 1. Juli 2020 aufgestellt, die sämtliche in 2019 aufgewendeten Vergütungsbestandteile der Vorstandsvorsitzenden und der Alleinvorstände aller gesetzlicher bundes- und landesunmittelbarer Krankenkassen (mit eigenem Personal) umfassen. Die in der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift enthaltenen Trendlinien stellen einen Anhaltspunkt dar, welche Gesamtvergütung marktüblich ist. Sie können die graphischen Darstellungen auch auf unserer Internetseite unter www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/alle-sozialversicherungszweige-personal/vorstandsverguetung/ einsehen und herunterladen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. (van Doorn)
Anlagen
Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (Gesamtvergütungstrendlinien ab 1. Juli 2020)