Altersversorgungsverpflichtungen
Die Sozialversicherungsträger bieten ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an. Es handelt sich um Betriebsrenten, die die gesetzliche Altersversorgung ergänzen. Um diese Leistungen zu finanzieren, müssen sie für diesen Zweck Geld zurücklegen. Das BAS prüft, ob die Sozialversicherungsträger die dafür geltenden Vorschriften beachten.