Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berät die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger in Finanz- und Vermögensfragen und führt die Aufsicht auf diesem Gebiet.
Es prüft die Geldanlagen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger und genehmigt Vermögensanlagen, z. B. den Erwerb von Grundstücken oder den Bau von Gebäuden. Außerdem überprüft das Bundesamt für Soziale Sicherung das Haushalts- und Rechnungswesen der Sozialversicherungsträger und lässt sich hierzu Haushaltspläne und Jahresrechnungen vorlegen. Das BAS beaufsichtigt die Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften und prüft, ob die Sozialversicherungsträger die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ihren Beschäftigten einhalten.