Alle Sozialversicherungszweige - Finanzen und Vermögen

Alle Sozialversicherungszweige - Finanzen und Vermögen

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berät die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger in Finanz- und Vermögensfragen und führt die Aufsicht auf diesem Gebiet.

Es prüft die Geldanlagen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger und genehmigt Vermögensanlagen, z. B. den Erwerb von Grundstücken oder den Bau von Gebäuden. Außerdem überprüft das Bundesamt für Soziale Sicherung das Haushalts- und Rechnungswesen der Sozialversicherungsträger und lässt sich hierzu Haushaltspläne und Jahresrechnungen vorlegen. Das BAS beaufsichtigt die Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften und prüft, ob die Sozialversicherungsträger die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ihren Beschäftigten einhalten.

 

Themen auf einen Blick

Finanz­anlage­management

Relevante Informationen für Sozialversicherungsträger über die gesetzlichen Vorgaben zur Anlage und Verwaltung von Geldanlagen finden Sie hier.

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Immobilien­maßnahmen

Das Bundesamt für Soziale Sicherung muss den Erwerb von Grundstücken sowie den Bau von Gebäuden genehmigen.

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Haushalts- und Rechnungs­wesen

Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft Haushaltspläne und Jahresrechnungen der Sozialversicherungsträger.

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Beteiligung an privat­rechtlichen Gesellschaften

Die vom BAS beaufsichtigten Sozialversicherungsträger müssen diesem die Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften anzeigen.

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Alters­versorgungs­verpflichtungen

Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft, ob die Sozialversicherungsträger die geltenden Vorschriften zur betrieblichen Altersversorgung beachten.

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