Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz

Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist für Grundsatzfragen zum Einsatz von Informationstechnik und für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig.

Einerseits prüfen und beraten wir die Sozialversicherungsträger in diesen Themenbereichen. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, wie bestimmte Technologien rechtskonform eingesetzt werden können (z.B. Cloud Computing, Apps, Soziale Medien etc.). Andererseits erfüllen wir in den Themenbereichen Informationstechnik und Datenschutz auch besondere gesetzliche Aufgaben. Wir bearbeiten z. B. Anzeigen von Auftragsdatenverarbeitungen, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Genehmigungsanträge für die Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung sowie Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.
Der sichere Einsatz von Informationstechnik und ein richtig verstandener Datenschutz sind nicht nur ein verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht, sondern schaffen auch die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung in der Sozialversicherung.

Themen auf einen Blick

Rundschreiben

Hier finden Sie Rundschreiben und Informationen aus dem Bereich Informationstechnik und Datenschutz.

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Forschungsvorhaben gemäß § 75 SGB X

Hier finden Sie Musterformulare für die Antragstellung auf Verarbeitung von Sozialdaten für die Forschung oder Planung im Sozialleistungsbereich.

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Anzeige- und Meldeverfahren

Hier finden Sie den Zugang zur Online-Anwendung für Ihre Anzeigen zur Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag gemäß § 80 SGB X und den Meldevordruck zu Datenschutzverletzungen gemäß § 83a SGB X.

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Digitalausschuss

Der Digitalausschuss im BAS dient den Sozialversicherungsträgern als zentrale Anlaufstelle für Fragen der Digitalisierung in der gesetzlichen Sozialversicherung.

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