Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist für Grundsatzfragen zum Einsatz von Informationstechnik und für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig.
Einerseits prüfen und beraten wir die Sozialversicherungsträger in diesen Themenbereichen. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, wie bestimmte Technologien rechtskonform eingesetzt werden können (z.B. Cloud Computing, Apps, Soziale Medien etc.). Andererseits erfüllen wir in den Themenbereichen Informationstechnik und Datenschutz auch besondere gesetzliche Aufgaben. Wir bearbeiten z. B. Anzeigen von Auftragsdatenverarbeitungen, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Genehmigungsanträge für die Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung sowie Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.
Der sichere Einsatz von Informationstechnik und ein richtig verstandener Datenschutz sind nicht nur ein verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht, sondern schaffen auch die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung in der Sozialversicherung.