Alle Sozialversicherungszweige - Personal

Gleichstellung

Frauen und Männer müssen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz gleichberechtigt an Führungspositionen teilhaben, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst.

So müssen auch die Sozialversicherungsträger für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren einen Gleichstellungsplan erstellen. Außerdem erfolgt alle zwei Jahre eine Meldung der Gleichstellungsstatistik an das Statistische Bundesamt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung informiert die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger über gesetzliche Vorgaben bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und  berät bei der Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes.

Gleichstellungsstatistik

Zuordnungstabelle BAT - TVöD (Überleitung vorhandene Angestellte und Arbeiter/innen in den TVöD) (PDF) (PDF / 16,95 KB)
Entgelttabelle Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bund ab 01.12.2005 (PDF) (PDF / 52,93 KB): Die Entgelttabelle dient zur Hilfe bei der Umsetzung des EKT, der Haustarifverträge, des BG-AT - bzw. Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - zur TVöD Eingruppierung für die Gleichstellungsstatistik
Berichtsstellennummer der Sozialversicherungsträger (PDF) (PDF / 47,85 KB)

Allgemeine Informationen

Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (PDF) (PDF / 356,72 KB)

Rundschreiben

Rundschreiben vom 12. Februar 2016 (PDF) (PDF / 187,47 KB): Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst