Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berät die Sozialversicherungsträger in sämtlichen Personalangelegenheiten und führt die Rechtsaufsicht über dieses Gebiet.
So müssen die Krankenversicherungsträger zum Beispiel die Dienstverträge ihrer Vorstände dem BAS zur Zustimmung vorlegen, damit diese wirksam werden. Darüber hinaus genehmigt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Stellenpläne für einige Träger der Sozialversicherung. Außerdem informiert das Bundesamt für Soziale Sicherung die Sozialversicherungsträger über gesetzliche Vorgaben bei der Gleichstellung von Frauen und Männern.