Die Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berät die Sozialversicherungsträger in sämtlichen Verwaltungsangelegenheiten – auch in wirtschaftlicher Hinsicht – und führt die Aufsicht über dieses Gebiet. Des Weiteren stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Einhaltung des Rechts bei Beschaffungen und Vergaben der Träger sicher.
In Selbstverwaltungsangelegenheiten prüft das BAS beispielsweise Größe, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen der Sozialversicherungsträger.