Ausbildung
Die Ausbildungsberaterinnen und -berater begleiten Sie auf Ihrem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Dabei legen sie besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt mit allen, die an Ihrer Ausbildung beteiligt sind.
Wie wir Ihre Ausbildung begleiten
- Berufsausbildungsverträge
Ausbildungsverträge werden zwischen Ausbildenden und Auszubildenden geschlossen. Hierdurch werden die Ausbildungsverhältnisse begründet.
Der wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ergibt sich aus
§ 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wir prüfen jeden einzelnen Vertrag und stellen fest, ob er die Voraussetzungen erfüllt.- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Ausbildungsverhältnisse werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungs-verhältnisse eingetragen. Die Eintragung ist vom Ausbildenden unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu beantragen. Hierzu sind uns folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- eine Ausfertigung oder Kopie des unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages
- bei jugendlichen Auszubildenden die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BBiG i.V. mit § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Ausbildungsplan.
- Ausbildungsberatung
Die Ausbildungsberaterinnen und -berater begleiten Sie durch Ihre Ausbildung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie beantworten alle Fragen rund um Ihre Ausbildung und Prüfung und beraten Sie – vertraulich – in der Gruppe und in Einzelgesprächen. Auch wenn sie nicht vor Ort sind, sind sie unter ihren Kontaktdaten erreichbar.
Zudem prüfen sie,- ob Ihnen alle im Ausbildungsplan vorgesehenen Inhalte vermittelt werden und
- ob Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sind.
Hierzu besuchen sie die Lehrgänge vor der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung und auch Geschäftsstellen, in denen ausgebildet wird.
- Teilzeitausbildung
Seit dem 1. Januar 2020 kann grundsätzlich jede/jeder Auszubildende/r die Berufsausbildung in Teilzeitausbildung nach § 7a BBiG absolvieren. Die Teilzeitausbildung kann bereits bei Beginn der Ausbildung oder auch im Laufe der Ausbildung beantragt werden. Der Antrag ist gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle zu stellen. Bei der Teilzeitausbildung wird entweder die tägliche oder die wöchentliche Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb verkürzt, höchstens um 50 Prozent. Die Ausbildungsdauer wird dann entsprechend um die Verkürzung verlängert, höchstens jedoch um das Eineinhalbfache der Gesamtausbildungszeit.