Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung

Berufsbildungsausschuss

Bei seiner Aufgabenwahrnehmung als zuständige Stelle wird das Bundesamt für Soziale Sicherung vom Berufsbildungsausschuss begleitet. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.

Zu diesen Angelegenheiten gehören z. B. die Tätigkeit der Ausbildungsberaterinnen und -berater, die eingetragenen Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse, Anzahl und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen sowie der Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über die Eignung von Ausbildungsstätten, über die Verkürzung der Ausbildungsdauer und die Zulassung und Durchführung von Prüfungen. Er beschließt ferner die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes von der zuständigen Stelle zu erlassenen Rechtsvorschriften zur Durchführung der Berufsbildung (z.B. Prüfungsordnungen).

Dem Berufsbildungsausschuss gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und mit beratender Stimme sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an, also insgesamt 18 ehrenamtliche Mitglieder und die entsprechende Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Im Rahmen seiner Aufgaben hat der Berufsbildungsausschuss auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.