Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Aufsicht über die Aus- und Fortbildung bei den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern, d. h. bei der gesetzlichen Kranken-, Renten-, und Unfallversicherung und bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Die Zuständige Stelle im BAS nimmt außerdem Zwischen- und Abschlussprüfungen für Sozialversicherungs- und Verwaltungsfachangestellte sowie Kaufleute für Büromanagement und Fortbildungsprüfungen ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuständigen Stelle prüfen nicht nur Ausbildungskonzepte und Einsatzpläne, sondern machen sich auch regelmäßig ein Bild vor Ort von der Ausbildungsstätte, den Ausbildern und den Ausbildungsbedingungen. Der Berufsbildungsausschuss begleitet die Zuständige Stelle bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.