Wussten Sie eigentlich,
dass wir die Ausbildung
bei den Sozialversicherungsträgern
beaufsichtigen?

Ausbildung und Fortbildung in der Sozialversicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Aufsicht über die Aus- und Fortbildung bei den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern, d. h. bei der gesetzlichen Kranken-, Renten-, und Unfallversicherung und bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Die Zuständige Stelle im BAS nimmt außerdem Zwischen- und Abschlussprüfungen für Sozialversicherungs- und Verwaltungsfachangestellte sowie Kaufleute für Büromanagement und Fortbildungsprüfungen ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuständigen Stelle prüfen nicht nur Ausbildungskonzepte und Einsatzpläne, sondern machen sich auch regelmäßig ein Bild vor Ort von der Ausbildungsstätte, den Ausbildern und den Ausbildungsbedingungen. Der Berufsbildungsausschuss begleitet die Zuständige Stelle bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.

 

Themen auf einen Blick

Ausbildung

Alle Informationen zu den Ausbildungsgängen genauso wie zu Zwischen- und Abschlussprüfungen finden Sie hier.

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Fortbildung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung nimmt Fortbildungsprüfungen ab zum Beispiel zum/-r Verwaltungsfachwirt/-in.

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Formulare und Anträge

Hier finden Sie Formulare zur Aus- und Fortbildung, zum Beispiel zur Prüfungsanmeldung, sowie für Ausbilder/-innen.

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Berufs­bildungs­ausschuss

Bei seiner Aufgabenwahrnehmung als zuständige Stelle wird das BAS vom Berufsbildungsausschuss begleitet.

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Begabten­förderung Berufliche Bildung

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm des BMBF.

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