Elektronische Mittelanforderung
Den Zugang zum Portal erhalten nur autorisierte Beschäftigte der mittelanfordernden Stellen (maS). Die benötigten Dokumente für den Mittelabruf müssen daher von einer Stelle gesammelt und eingereicht werden. Die Portallösung umfasst die Mittelabrufe in den Bereichen „Fördergelder“ und „Vorhabenfinanzierung“, ferner die Finanzierung besonderer Einrichtungen sowie Finanzierungsbeteiligungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Eine vollständige Liste aller betroffenen Fördertatbestände finden Sie hier. Das Portal ist im Hinblick auf künftige neue Fördertatbestände erweiterbar.
Die Umstellung ist Teil der Strategie des BAS zur Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Mit dem EMA-Portal werden erhebliche natürliche Ressourcen eingespart - mindestens 40.000 Seiten Papier p.a. unter entsprechendem CO2-Ausstoß.
Aus verfahrenstechnischen Gründen existiert keine Übergangsfrist, innerhalb derer der Mittelabruf sowohl papiergebunden als auch in elektronischer Form erfolgen kann. Der Mittelabruf wird somit ab dem 01. Januar 2023 ausschließlich in elektronischer Form erfolgen und ausschließlich über das EMA-Portal abgewickelt. Schriftlich gestellte Anträge werden nach der Umstellung postalisch zurückgesandt.
Die Einzelheiten zum Portal entnehmen Sie bitte dem dazugehörigen Benutzerhandbuch und der Schnittstellenbeschreibung.
Testumgebung
Test-Portalzugang
In dieser Umgebung können alle Portalfunktionen getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/
Test-Schnittstelle
Hierüber kann die Schnittstelle getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/api/openapi-ui/index.html