Elektronische Mittelanforderung
Den Zugang zum Portal erhalten nur autorisierte Beschäftigte der mittelanfordernden Stellen (maS). Die benötigten Dokumente für den Mittelabruf müssen daher von einer Stelle gesammelt und eingereicht werden. Die Portallösung umfasst die Mittelabrufe in den Bereichen „Fördergelder“ und „Vorhabenfinanzierung“, ferner die Finanzierung besonderer Einrichtungen sowie Finanzierungsbeteiligungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Eine vollständige Liste aller betroffenen Fördertatbestände finden Sie hier. Das Portal ist im Hinblick auf künftige neue Fördertatbestände erweiterbar.
Die Umstellung ist Teil der Strategie des BAS zur Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Mit dem EMA-Portal werden erhebliche natürliche Ressourcen eingespart - mindestens 40.000 Seiten Papier p.a. unter entsprechendem CO2-Ausstoß.
Die Mittelabrufe werden ausschließlich in elektronischer Form über das EMA-Portal abgewickelt. Schriftlich gestellte Anträge werden grundsätzlich postalisch zurückgesandt.
Die Einzelheiten zum Portal entnehmen Sie bitte dem dazugehörigen Benutzerhandbuch und der Schnittstellenbeschreibung.
Testumgebung
Test-Portalzugang
In dieser Umgebung können alle Portalfunktionen getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/
Test-Schnittstelle
Hierüber kann die Schnittstelle getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/api/openapi-ui/index.html