Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Mitfinanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellt sicher, dass sich die Pflegeversicherung mit Mitteln des Ausgleichsfonds an den Kosten der beruflichen Ausbildung in der Pflege beteiligt.

Zu diesem Zweck leistet es jährlich Direktzahlungen an alle in den einzelnen Bundesländern errichteten Finanzierungsfonds (alle auf Landesebene organisierten und verwalteten Ausgleichsfonds zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung der Pflege). Daneben macht das BAS einen anteiligen Erstattungsbetrag gegenüber der privaten Pflege-Pflichtversicherung zugunsten des Ausgleichsfonds geltend.

Vereinbarung

Alle Dokumente stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Vereinbarung (PDF / 297,41 KB) nach § 33 Abs. 5 S. 3 PflBG i.V.m. § 45c Abs. 8 S. 2 SGB XI zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (Verfahren der Direktzahlung und zur Abrechnung mit dem Verband der PKV)

Anlage 1: (PDF / 28,11 KB) Zuständige Stellen der Bundesländer

Anlage 2: (PDF / 637,58 KB) Antrag auf Auszahlung der Direktzahlung