Mitfinanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
Zu diesem Zweck leistet es jährlich Direktzahlungen an alle in den einzelnen Bundesländern errichteten Finanzierungsfonds (alle auf Landesebene organisierten und verwalteten Ausgleichsfonds zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung der Pflege). Daneben macht das BAS einen anteiligen Erstattungsbetrag gegenüber der privaten Pflege-Pflichtversicherung zugunsten des Ausgleichsfonds geltend.
Vereinbarung
Vereinbarung (PDF / 297,41 KB) nach § 33 Abs. 5 S. 3 PflBG i.V.m. § 45c Abs. 8 S. 2 SGB XI zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und dem Bundesamt für Soziale Sicherung (Verfahren der Direktzahlung und zur Abrechnung mit dem Verband der PKV)
Anlage 1: (PDF / 28,11 KB) Zuständige Stellen der Bundesländer
Anlage 2: (PDF / 637,58 KB) Antrag auf Auszahlung der Direktzahlung