Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung. Dieses Sondervermögen steht allen Pflegekassen gemeinsam zu. Es dient der Erfüllung besonderer Finanzierungsaufgaben, in erster Linie der Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Pflegekassen.
Aus Mitteln des Ausgleichsfonds werden außerdem zentrale Einrichtungen, (wissenschaftliche) Vorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen sowie die Ausbildung in der Pflegeversicherung (mit-)finanziert bzw. gefördert. Auch setzt das BAS Beteiligungsverpflichtungen gegenüber den privaten Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten des Ausgleichsfonds fest, soweit diese von Gesetzes wegen bestehen. Umgekehrt erfüllt der Ausgleichsfonds Zahlungsverpflichtungen mit Wirkung für die gesamte Pflegeversicherung (z.B. zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur).
Darüber hinaus werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds monatlich Zuführungen an den zur langfristigen Stabilisierung der Beitragsentwicklung errichteten Pflegevorsorgefonds geleistet, dessen Vertretung in gerichtlichen Verfahren dem BAS obliegt.
Das BAS ist mit allen Vorgängen der Finanzierungs- und der Leistungsverwaltung befasst, die das Ausgleichsvermögen betreffen - insbesondere mit der Planung, Durchführung, Steuerung und Kontrolle des Finanzausgleichs, mit der Vereinnahmung und der Anlage der Mittel, dem Liquiditätsmanagement, der Durchführung des Zahlungsverkehrs sowie der Gestaltung und Weiterentwicklung zahlreicher Finanzierungsvereinbarungen.
Finanzierungsquellen des Ausgleichsfonds sind:
- Beiträge aus den Rentenzahlungen,
- die von den Pflegekassen überwiesenen Unterschiedsbeträge im Rahmen des Finanzausgleichs
- die vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträge der Versicherten (v.a. für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtigen Mitglieder sowie für die Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld)
- sonstige Einnahmen aus Beiträgen,
- Einnahmen aus Finanzierungsanteilen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung sowie der Gesetzlichen Krankenversicherung,
- Kapitalerträge.