Wussten Sie eigentlich,
dass wir mit einem Transfervolumen von
rund 20 Mrd. EUR dafür sorgen, dass
die Pflegekassen gut ausgestattet sind?

Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung. Dieses Sondervermögen steht allen Pflegekassen gemeinsam zu. Es dient der Erfüllung besonderer Finanzierungsaufgaben, in erster Linie der Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Pflegekassen.

Aus Mitteln des Ausgleichsfonds werden außerdem zentrale Einrichtungen, (wissenschaftliche) Vorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen sowie die Ausbildung in der Pflegeversicherung (mit-)finanziert bzw. gefördert. Auch setzt das BAS Beteiligungsverpflichtungen gegenüber den privaten Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten des Ausgleichsfonds fest, soweit diese von Gesetzes wegen bestehen. Umgekehrt erfüllt der Ausgleichsfonds Zahlungsverpflichtungen mit Wirkung für die gesamte Pflegeversicherung (z.B. zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur).

Darüber hinaus werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds monatlich Zuführungen an den zur langfristigen Stabilisierung der Beitragsentwicklung errichteten Pflegevorsorgefonds geleistet, dessen Vertretung in gerichtlichen Verfahren dem BAS obliegt.

Das BAS ist mit allen Vorgängen der Finanzierungs- und der Leistungsverwaltung befasst, die das Ausgleichsvermögen betreffen - insbesondere mit der Planung, Durchführung, Steuerung und Kontrolle des Finanzausgleichs, mit der Vereinnahmung und der Anlage der Mittel, dem Liquiditätsmanagement, der Durchführung des Zahlungsverkehrs sowie der Gestaltung und Weiterentwicklung zahlreicher Finanzierungsvereinbarungen.

Finanzierungsquellen des Ausgleichsfonds sind:

  1. Beiträge aus den Rentenzahlungen,
  2. die von den Pflegekassen überwiesenen Unterschiedsbeträge im Rahmen des Finanzausgleichs
  3. die vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträge der Versicherten (v.a. für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtigen Mitglieder sowie für die Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld)
  4. sonstige Einnahmen aus Beiträgen,
  5. Einnahmen aus Finanzierungsanteilen der Privaten Pflege-Pflichtversicherung sowie der Gesetzlichen Krankenversicherung,
  6. Kapitalerträge.

Themen auf einen Blick

Finanz­ausgleich

Hier finden Sie Informationen zum Finanzausgleich allgemein, den Zahlungsterminen sowie den Pflege-Verwaltungskosten.

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Finanz­ergebnisse

Das BAS veröffentlicht die Übersichten über die jährlichen Rechnungsergebnisse. Diese beinhalten die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensaufstellung des Ausgleichsfonds.

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Förder­gelder und Vorhaben­finanzierungen

Das BAS zahlt Fördergelder für eine Reihe von Maßnahmen und Modellvorhaben aus Mitteln des Ausgleichsfonds aus.

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Beiträge

Als Verwalter des Ausgleichsfonds nimmt das BAS Beitragszahlungen für die versicherungspflichtigen Personen an und bezieht sie in den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen mit ein.

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Finanzierungs­beteiligungen und Finanzierung besonderer Einrichtungen

Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds werden die Kosten besonderer Einrichtungen finanziert, die mit der Förderung von Versorgungsstrukturen und der Qualität in der Pflege befasst sind.

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Finanzierungs­anteile

Das BAS erhebt und berechnet Finanzierungsanteile, die die Unternehmen der privaten Pflege-Pflichtversicherung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. an den Ausgleichsfonds zu leisten haben.

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Mitfinanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

Das BAS stellt sicher, dass sich die Pflegeversicherung mit Mitteln des Ausgleichsfonds an den Kosten der beruflichen Ausbildung in der Pflege beteiligt.

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