Familienversicherung und Selbstzahler
Bereits mehrere Krankenkassen sind auf das BAS zugegangen, um ihr Projekt, Fragebögen zur Feststellung der Voraussetzungen für eine Familienversicherung online bereitzustellen und vom Versicherten online ausfüllen zu lassen, aufsichtsrechtlich und im Hinblick auf die Prüfung nach § 42 RSAV bewerten zu lassen. Diese Projekte hat das BAS dann als rechtlich unbedenklich eingestuft, sofern die Anforderungen der Einheitlichen Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung des GKV-Spitzenverbandes (Fami-Meldegrundsätze) auch hier eingehalten werden. Die Fami-Meldegrundsätze sehen nunmehr ausdrücklich in § 2 Abs. 5 eine elektronische Versendungsmöglichkeit vor. Das Unterschriftenerfordernis entfällt dann.
Darüber hinaus wurde das BAS um aufsichtsrechtliche Prüfung dieser Möglichkeit auch für die Fälle der Feststellung von Änderungen in den beitragspflichtigen Einnahmen des Selbstzahlers gebeten. Anders als bei den Fami-Fragebögen war eine elektronische Versendungsmöglichkeit in den Beitragsverfahrensgrundsätzen-Selbstzahler für die Fälle der Feststellung von Änderungen in den beitragspflichtigen Einnahmen des Selbstzahlers zunächst nicht vorgesehen. Das BAS hat diese Problematik auf der regelmäßig stattfindenden Turnusbesprechung des BAS mit dem GKV-Spitzenverband thematisiert und eine Änderung der Vorschrift wie in den Fami-Meldegrundsätzen angeregt. Der GKV-Spitzenverband hat den Änderungsvorschlag mit Rundschreiben vom 14. Dezember 2018 (RS 2018/690) umgesetzt und sieht nunmehr eine elektronische Versendungsmöglichkeit vor.
Die elektronische Versendung bzw. das Ausfüllen von Fragebögen zur Feststellung der Voraussetzung der Familienversicherung sowie zur Feststellung der Änderungen in den beitragspflichtigen Einnahmen der Selbstzahler ist zulässig.
(Stand: 30.06.2020)