Zukunftsthema Blockchain
Die vor allem durch die Kryptowährung Bitcoin bekannt gewordene Technologie basiert auf dem Konzept der verteilten Datenhaltung und der automatischen Synchronisierung redundanter Informationsketten. Dadurch sind Manipulationen kaum vorstellbar. Durch die konsequente Umsetzung der eIDAS-Verordnung über sog. Smart Contracts bietet die Blockchain-Technologie grundsätzlich eine durchgehende Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen.
Die Regierungsparteien der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben im Koalitionsvertrag von 2018 die Entwicklung einer Blockchain-Strategie kodifiziert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Februar 2018 ein Eckpunktepapier sowie im Mai 2019 eine umfassende Analyse der Blockchain-Technologie auf seiner Website veröffentlicht. Den (kolportierten) Vorteilen der Blockchain (transparente Abwicklung, dauerhafte Speicherung und damit Nachvollziehbarkeit der Transaktionen) stehen aktuell noch Hemmnisse für den Einsatz entgegen (z.T. begrenzte Skalierbarkeit bei der Verarbeitung, Informationssicherheit, kaum international anerkannte branchenspezifische Standards).
Die Blockchain-Technologie kann auch für die Sozialversicherungsträger relevant werden. Dies gilt nicht allein für Zahlungstransaktionen, vielmehr können damit Interaktionen zwischen Sozialversicherungsträgern, Leistungserbringern und Versicherten bei der Bereitstellung von Leistungen (im Sinne eines Supply-Chain-Managements) vollständig digital gestaltet werden. Konkrete Verfahren hierzu sind im Digitalausschuss noch nicht diskutiert worden.
(Stand: 30.06.2020)