In diesem Themenbereich werden die aktuellen Diskussionsstände und die jeweiligen maßgeblichen rechtlichen Handlungsrahmen zu Fitness-Apps, Gesundheits-Apps und Digitalen Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA) dargestellt.
Im Hauptfokus stehen dabei die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Lösungen. Insbesondere geht es um den zulässigen Einsatz von Apps im Rahmen der Aufklärung und Beratung, digitale medizinische Leistungsangebote, digitale Präventionsangebote, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Patientenschulungsmaßnahmen, digitale Lösungen als Heil- und Hilfsmittel sowie DiGA und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Letztere sind mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) als eigene Rechtsgrundlage für digitale Anwendungen in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), das am 26. März 2024 in Kraft getreten ist, sollen DiGA tiefer in die Versorgungprozesse integriert werden.