Digitale medizinische Leistungsangebote
Vermehrt bieten Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen rund um das Thema Gesundheit in digitaler Form an.
Als exemplarische Anwendungsfälle können aus der Aufsichtspraxis aufgeführt werden:
- Online-Stressbewältigungs-, Nichtraucher-, Kopfschmerz- und Gewichtsreduktions-Schulungen,
- Online Diabetes- und Depressionsschulungen,
- Online-Fitnessprogramme,
- Psychologische und psychotherapeutische Begleitung mittels verhaltenstherapeutisch basierter Online-Programme bei Episoden leichter über mittelschwerer bis hin zu chronischen psychischen Erkrankungen,
- Beratungen online (via App oder Online-Geschäftsstelle bei depressiven Verstimmungen ohne Einbindung von Psychotherapeuten),
- Apps zur Bewältigung von Tinnitus-Leiden,
- Apps zur Behandlung des Schielens,
- Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten für Diabetikerinnen und Diabetiker,
- Apps, mittels welcher dem Versicherten ein individuelles Eigentraining ergänzend zur Sprachtherapie ermöglicht wird,
- Online-Bewegungsprogramme zur Reduktion des Rezidivrisikos bei Krebserkrankungen,
- Apps zur Linderung von Rückenschmerzen und
- Anwendung digitaler Sprachassistenten.
Die oben dargestellten Anwendungen wurden im Digitalausschuss diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass nach § 30 Abs. 1 SGB IV Krankenkassen finanzielle Mittel nur für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben aufwenden dürfen, hatte dabei stets eine Einordnung in den verwaltungs- und leistungsrechtlichen Handlungsrahmen zu erfolgen. Hierzu führen wir in den einzelnen Themenbereichen auf unserer Internetseite näher aus.
(Stand: 31.05.2021)