Digitalisierung in der gesetzlichen KV und der sozialen PV
Digitalisierung in der gesetzlichen KV und der sozialen PV

Digitale medizinische Leistungsangebote

Vermehrt bieten Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen rund um das Thema Gesundheit in digitaler Form an.

Als exemplarische Anwendungsfälle können aus der Aufsichtspraxis aufgeführt werden:

  • Online-Stressbewältigungs-, Nichtraucher-, Kopfschmerz- und Gewichtsreduktions-Schulungen,
  • Online Diabetes- und Depressionsschulungen,
  • Online-Fitnessprogramme,
  • Psychologische und psychotherapeutische Begleitung mittels verhaltenstherapeutisch basierter Online-Programme bei Episoden leichter über mittelschwerer bis hin zu chronischen psychischen Erkrankungen,
  • Beratungen online (via App oder Online-Geschäftsstelle bei depressiven Verstimmungen ohne Einbindung von Psychotherapeuten),
  • Apps zur Bewältigung von Tinnitus-Leiden,
  • Apps zur Behandlung des Schielens,
  • Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten für Diabetikerinnen und Diabetiker,
  • Apps, mittels welcher dem Versicherten ein individuelles Eigentraining ergänzend zur Sprachtherapie ermöglicht wird,
  • Online-Bewegungsprogramme zur Reduktion des Rezidivrisikos bei Krebserkrankungen,
  • Apps zur Linderung von Rückenschmerzen und
  • Anwendung digitaler Sprachassistenten.

Die oben dargestellten Anwendungen wurden im Digitalausschuss diskutiert. Vor dem Hintergrund, dass nach § 30 Abs. 1 SGB IV Krankenkassen finanzielle Mittel nur für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben aufwenden dürfen, hatte dabei stets eine Einordnung in den verwaltungs- und leistungsrechtlichen Handlungsrahmen zu erfolgen. Hierzu führen wir in den einzelnen Themenbereichen auf unserer Internetseite näher aus.

(Stand: 31.05.2021)