Selbstverpflichtende Leitlinie für den Einsatz von KI
Der Digitalausschuss des BAS befasst sich schon seit einiger Zeit mit Anfragen zum Einsatz von Anwendungen der künstlichen Intelligenz (siehe ausführlich auch hier). Unsere Erfahrungen und die Herausforderungen aus der Aufsichtsperspektive haben wir auch in das vom BMAS ins Leben gerufene Netzwerk "KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung" eingebracht. Ziel war es, praxisnahe und anwendungsorientierte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um bei der Einführung von KI-Anwendungen der besonderen Verantwortung der Arbeits- und Sozialverwaltung gerecht zu werden. Das Ergebnis liegt nun vor. In Form von selbstverpflichtenden Leitlinien werden konkrete Handlungsempfehlungen für den verantwortungsvollen und menschenzentrierten KI-Einsatz in der Arbeits- und Sozialverwaltung gegeben. Das BAS empfiehlt, diese Leitlinien bei einem Einsatz von KI-Anwendungen im Aufsichtsbereich zu berücksichtigen.
Um inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zu näheren Erläuterungen auf die Seiten der Denkfabrik des BMAS. Hier kann auch das Dokument als PDF heruntergeladen werden.