Digitalisierung in der gesetzlichen Sozialversicherung ist ein Kernthema im Bundesamt für Soziale Sicherung. Seit 2017 gibt es im BAS einen Digitalausschuss, der als zentrale Anlaufstelle in Fragen der Digitalisierung berät, konkrete Vorhaben der Träger interdisziplinär beurteilt und weitere Maßnahmen hierzu abteilungsübergreifend koordiniert. Einige Träger nehmen dazu die Möglichkeit wahr, ihre Vorhaben in einer Sitzung des Digitalausschusses vorzustellen.
Im Digitalausschuss des BAS werden sowohl konkrete Beratungsanfragen zu digitalen Vorhaben als auch allgemeine Digitalisierungsstrategien diskutiert. Ziel ist es, die interdisziplinären Fragestellungen rund um das Thema Digitalisierung abteilungsübergreifend zu koordinieren. Vorhaben werden direkt aus leistungsrechtlicher, datenschutzrechtlicher, sicherheitstechnischer und verwaltungsökonomischer Perspektive beurteilt. Dabei haben wir es immer als unseren Beitrag zur Entwicklung der Digitalisierung in der Sozialversicherung verstanden, die Grenzen des Rechtsrahmens auszuloten, die gegebenen Möglichkeiten der Rechtsauslegung auszuschöpfen und bei der Umsetzung zu beraten. Soweit der gesetzliche Rahmen aber einer Umsetzung vorteilhafter digitaler Lösungen entgegenstand, haben wir einen etwaigen Änderungsbedarf herausgearbeitet und an den Gesetzgeber adressiert. Dies werden wir auch weiterhin tun.