Das Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet seit dem 01. Januar 2009 als Sondervermögen die Mittel zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, den Gesundheitsfonds.
Diese bestehen aus eingehenden Krankenversicherungsbeiträgen (inkl. Zusatzbeiträgen), dem Bundeszuschuss sowie weiteren Einnahmen. Aus diesen Einnahmen erhalten die Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben die nach den Kriterien des Risikostrukturausgleichs berechneten Zuweisungen sowie Zahlungen aus dem Einkommensausgleich. Der Gesundheitsfonds hat liquide Mittel als Liquiditätsreserve vorzuhalten, deren Höhe nach Ablauf eines Geschäftsjahres mindestens 20 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenen Ausgaben des Gesundheitsfonds betragen muss.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) veröffentlicht monatlich aktualisierte Übersichten über das Beitragsaufkommen und die Beitragsrückstände in der Sozialversicherung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen weisen die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlten Krankenversicherungsbeiträge über die Monatsabrechnungen als Beitragsnachweis aus.
Der Einkommenausgleich verhindert, dass unterschiedliche Einkommenstrukturen der Mitglieder der Krankenkassen zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelne Krankenkassen führen.