Soziale Risiken, wie etwa Krankheit oder Invalidität, machen keinen Halt vor Staatsgrenzen.
Das internationale Sozialversicherungsrecht bestimmt, ob und inwieweit das deutsche Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten seine Schutzwirkungen zu Gunsten der Versicherten entfalten kann.
Die Fragestellungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) im internationalen Kontext sind breit gefächert: von Fragen der Krankengeldzahlung im Ausland über Leistungsansprüche bei vollstationärer Pflege im Ausland bis hin zu Rentenanträgen bei Beschäftigung in mehreren Staaten.