Krankenhauszukunftsfonds
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird als neue Aufgabe nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Mittel für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser bewilligen. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.
Die Umsetzung erfolgt über die Erweiterung des bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds und die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt analog zu den geltenden Regelungen der bestehenden Strukturfonds nach §§ 12 und 12a KHG. Für die Durchführung der Förderung hat das BAS am 30. November 2020 Förderrichtlinien erlassen und ab sofort zum Download bereitgestellt. Das „Antragsformular mit Anlagen“ für die Länder steht ebenfalls zur Verfügung.
Die Grundzüge des Verfahrens werden wie folgt aussehen:
In einem ersten Schritt meldet der Krankenhausträger, ggf. die Hochschulklinik, gegenüber dem zuständigen Land seinen Bedarf mit Hilfe einer Bedarfsanmeldung an. Das BAS stellt hierfür die entsprechenden Formulare bereit. Das Land trifft dann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll.
Im zweiten Schritt stellt das Land beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers. Die Antragsformulare stellt das BAS hier zur Verfügung.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder bzw. die zu fördernden Einrichtungen mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Von dem nach Abzug der Aufwendungen maßgeblichen Förderbetrag kann jedes Land den Anteil beantragen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 6. November 2018 ergibt. Das BAS veröffentlicht an dieser Stelle die Anteile und Beträge zur Förderung von Vorhaben der Länder mit Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds.
Das BAS prüft die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und weist die Mittel zu. Es führt dabei den Zahlungsverkehr und die Rechnungslegung durch und fordert auch Mittel zurück, wenn die Fördervoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.