Erforderliche Antragsunterlagen
Für die Bearbeitung des Antrags sind verschiedene Unterlagen und Nachweise erforderlich. Um die Antragstellung für Sie zu vereinfachen, haben wir im Folgenden aufgeführt, welche Auskünfte und Unterlagen wir üblicherweise zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Bestimmung einer Schiedsperson benötigen
Damit dieser möglichst zügig bearbeitet werden kann, bitten wir, folgende Unterlagen bereits bei der Antragstellung zu übersenden:
- Erforderliche Antragsunterlagen auf einen Blick
1. Antragsschreiben mit
- einer kurzen Zusammenfassung des Sachverhalts und der erfolgten Verhandlungen
- einer genauen Benennung der Vertragspartner, insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen (z. B. Name des Trägerunternehmens und Name des jeweiligen Pflegedienstes, für den das Schiedsverfahren geführt werden soll).
- Konkretisierung, für was die Einsetzung einer Schiedsperson begehrt wird (z.B. „Festsetzung einer Vergütungsregelung für die außerklinische Intensivpflege für den Zeitraum ab TT.MM.JJJJ“)
2. Vollständiger Schriftwechsel
- Aus dem Schriftwechsel müssen die erfolgten Verhandlungen zwischen dem Leistungserbringer und der Krankenkasse sowie das Scheitern der Verhandlungen und die Nichteinigung auf eine Schiedsperson hervorgehen. Hierbei sollen auch die Gründe, weshalb eine Schiedsperson von einer Partei abgelehnt wurde, ersichtlich sein.
3. Vollmachten
- Sofern der Antrag nicht durch die Vertragspartei selbst gestellt wird, sondern bspw. durch eine Rechtsanwaltskanzlei, einen Verband oder einen sonstigen Bevollmächtigten.
- Verhandlungsvollmachten, wenn die Verhandlungen von einzelnen Vertragsparteien nicht selbst geführt wurden, z. B. durch eine federführende Krankenkasse/einen federführenden Verband oder bei möglichen Verhandlungsgemeinschaften der Leistungserbringer (sofern diese vorliegen).
4. Bestehende Verträge
- z. B. Rahmenvertrag, Ergänzungsvereinbarung, Einzelvereinbarung und Vergütungsvereinbarungen
- inkl. aller Anlagen
- Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Verbandszugehörigkeit, falls die Verträge durch einen Verband abgeschlossen wurden.
- Bitte übersenden Sie die Verträge auch dann, wenn diese im Rahmen der Vertragsverhandlungen ggf. bereits gekündigt wurden. Wir benötigen diese u. a. zur Feststellung des vertragslosen Zustands sowie zur Berücksichtigung eventueller Regelungen zum Schiedsverfahren.
- Sofern erfolgt, Kündigung des Vertrages.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit im jeweiligen Einzelfall, sondern dient zunächst als allgemeine Übersicht über die üblicherweise benötigten Nachweise. Wir bitten aus diesem Grund um Verständnis, wenn wir im Rahmen der Bearbeitung ggf. weitere Unterlagen anfordern.