Fahrten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu ambulanten Behandlungen
An
An alle bundesunmittelbaren Krankenkassen
nachrichtlich
Bundesministerium für Gesundheit
Aufsichtsbehörden der Länder
GKV-Spitzenverband
per E-Mail
Aufsichtsbehörden der Länder
GKV-Spitzenverband
per E-Mail
Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Juni 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.g. Schreiben weist das Bundesministerium für Gesundheit auf eine bei einzelnen Krankenkassen unzureichende Umsetzung der durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz zum 1. Januar 2019 vorgenommenen Änderungen im Bereich Fahrkosten zur ambulanten Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen hin.
Wir übersenden Ihnen das Schreiben als Anlage zur Kenntnis und bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beckschäfer