G-BA Beschluss vom 19. September 2019 zur Nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13,18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT)
Änderung der Genehmigungspraxis im Bereich der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaftsvorsorge gemäß § 11 Absatz 6 SGB V
hier: Nackenfaltenmessung und Triple-Test
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. September 2019 möchten wir Sie über eine Änderung unserer Genehmigungspraxis informieren.
Den Triple-Test und die Nackenfaltenmessung werden wir als zusätzliche Leistung nach § 11 Absatz 6 SGB V nicht mehr genehmigen, da zukünftig mit der NIPT als Regelleistung eine fachlich gebotene qualitativ bessere Maßnahme zur Verfügung steht.
Wir bitten Sie daher um Kenntnisnahme und – soweit vorhanden – bei nächster Gelegenheit um Streichung dementsprechender Satzungsregelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beckschäfer