Rundschreiben KV
04. Dezember 2019

G-BA Beschluss vom 19. September 2019 zur Nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13,18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT)

An
alle bundesunmittelbaren Krankenkassen
nachrichtlich

Änderung der Genehmigungspraxis im Bereich der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaftsvorsorge gemäß § 11 Absatz 6 SGB V
hier: Nackenfaltenmessung und Triple-Test

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. September 2019 möchten wir Sie über eine Änderung unserer Genehmigungspraxis informieren.

Den Triple-Test und die Nackenfaltenmessung werden wir als zusätzliche Leistung nach § 11 Absatz 6 SGB V nicht mehr genehmigen, da zukünftig mit der NIPT als Regelleistung eine fachlich gebotene qualitativ bessere Maßnahme zur Verfügung steht.

Wir bitten Sie daher um Kenntnisnahme und – soweit vorhanden – bei nächster Gelegenheit um Streichung dementsprechender Satzungsregelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beckschäfer