Krankenversicherung

Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit der wettbewerblichen Ausrichtung des Krankenversicherungssystems verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Krankenkassen in ein Konkurrenzverhältnis untereinander zu stellen, um Innovationen im Gesundheitswesen und Serviceorientierung gegenüber den Versicherten zu fördern. Dies führt zwangsläufig zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsauftrag und kassenindividuellen Wettbewerbsstrategien um neue Mitglieder.

Wettbewerbliche Elemente sind unter anderem die Möglichkeit von Satzungsleistungen, Selektivverträge, Wahltarife, Bonusprogramme und auch Kooperationsmöglichkeiten mit privaten Krankenversicherung.

Eine zentrale Rolle in der wettbewerblichen Ausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherungen spielt die Sicherstellung fairer und gleicher Chancen im Wettbewerb und die Vermeidung von Risikoselektion zu lasten der Versicherten.

Mit den Wettbewerbsgrundsätzen (PDF) (PDF / 1,35 MB) haben die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern einen einheitlichen Rahmen festgelegt, den die Krankenkassen bei ihrem Werben um Versicherte zu beachten haben.