Bekanntmachung zur Senkung der Ausgabendeckungsquote im Liquiditätsausgleich der sozialen Pflegeversicherung
Bekanntmachung
Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
hier: Senkung der Ausgabendeckungsquote
Gemäß § 3 Absatz 9 und § 4 Absatz 3 Satz 2 der Vereinbarung zwischen dem GKVSpitzenverband und dem Bundesversicherungsamt nach § 66 Absatz1 Satz 4 und 5 SGB XI
vom 30. Oktober 2012 wird die Ausgabendeckungsquote des Betriebsmittel-Solls für alle Pflegekassen durch Absenkung der Position 402 („Ausgabendeckungsquote“) im Vordruck P stufenweise wie folgt reduziert:
Monat | Ausgabendeckungsquote |
Laufender Monat Juli 2018 Abrechnungsmonat Juni 2018 | 1,00 |
Laufender Monat August 2018 Abrechnungsmonat Juli 2018 | 0,90 |
Laufender Monat September 2018 Abrechnungsmonat August 2018 | 0,80 |
Laufender Monat Oktober 2018 Abrechnungsmonat September 2018 | 0,70 |
Laufender Monat November 2018 Abrechnungsmonat Oktober 2018 | 0,60 |
Laufender Monat Dezember 2018 Abrechnungsmonat November 2018 | 0,50 |
In den laufenden Monaten ab Januar 2019 (Abrechnungsmonate ab Dezember 2018) beträgt die Deckungsquote monatlich weiterhin 0,50.
Die Absenkung der Ausgabendeckungsquote nach diesem Stufenplan und die Beibehaltung des Wertes von 0,5 erfolgen so lange, bis diese Bekanntmachung durch eine neue Bekanntmachung ersetzt wird.
Bereits jetzt machen wir darauf aufmerksam, dass eine künftige Wiederanhebung der Ausgabendeckungsquote voraussichtlich ebenfalls stufenweise erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Martin Schuld