Rentenversicherung

Rehabilitation

Die unter der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung stehenden Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Bund sowie Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind auch Rehabilitationsträger.

Zu den Rehabilitationsleistungen gehören zum Beispiel Leistungen zur Prävention, medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur Teilhabe. Weiterhin können auch Leistungen zur Kinderrehabilitation erbracht werden.

Beschwerden und Anfragen - etwa hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Rehabilitationsanträgen oder sonstiger Entscheidungen der o. g. Rehabilitationsträger - werden einzelfallbezogen bearbeitet. Das Bundesamt für Soziale Sicherung achtet hierbei darauf, dass geltendes Recht von den Versicherungsträgern eingehalten wird. Zu den häufigsten Beschwerden und Anfragen kommt es im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie der medizinischen Rehabilitation.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

„Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ ist der Fachbegriff für die berufliche Rehabilitation. Eine berufliche Rehabilitation kann dann gewährt werden, wenn aus gesundheitlichen Gründen der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, durch die die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden soll.

Medizinische Rehabilitation

Eine medizinische Rehabilitation soll dabei unterstützen, wieder gesund zu werden. Ist die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert, können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gewährt werden.