Rentenversicherung

Seemannskasse

Das Bundesamt für Soziale Sicherung übt die Rechtsaufsicht über die Seemannskasse aus. Es überprüft die Entscheidungen der Seemannskasse im Einzelfall sowohl hinsichtlich der Versicherungspflicht als auch hinsichtlich der Gewährung von Leistungen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt auch die Satzung der Seemannskasse.

Die Seemannskasse wurde im Jahr 1974 von der See-Berufsgenossenschaft gegründet und 2009 in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert. Sie ist eine Pflichtversicherung.

Alle Seeleute, die auf Schiffen unter deutscher Flagge fahren, genießen den besonderen Schutz der Seemannskasse, aber auch Küstenschiffer und Küstenfischer. Voraussetzung ist, dass sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und ihren Beruf als Haupterwerb ausüben.

Die Seemannskasse trägt den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Schifffahrt Rechnung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden. Für die Leistungen der Seemannskasse ist ein Antrag erforderlich. Gezahlt werden ggf. bestimmte Überbrückungsgelder sowie Leistungen vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze.