Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) aus. Es prüft hierbei, ob das Verwaltungshandeln der Träger im Einklang mit geltendem Recht steht und bearbeitet Petitionen und Eingaben zu Rentenfragen.
Zusätzlich führt das Bundesamt für Soziale Sicherung gesonderte, umfangreiche Aufsichtsprüfungen bei den Rentenversicherungsträgern durch. Es bewirtschaftet die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt monatliche Vorschüsse an die Träger der Rentenversicherung aus.
Der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung unterstehen ferner die Künstlersozialkasse, die Seemannskasse und die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, welcher der Alterssicherung dient. Auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten an Hinterbliebene sowie Rehabilitationsleistungen zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit werden von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht.
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