Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 11/2012
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab September 2012 gelten.
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab September 2012 gelten.